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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 652)
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18 C 188/00 - Zugang; Kündigung; Kündigungsschreiben; urlaubsbedingte Abwesenheit; EinschreibenLeitsatz: Ein Vermieter mehrerer Wohnungen muß jederzeit damit rechnen, daß zum Monatsanfang Kündigungen seiner Mieter bei ihm eingehen, so daß er trotz urlaubsbedingter Abwesenheit seine Post kontrollieren muß.AG Rendsburg22.01.2001
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9 C 1451/00 (77) - Zinsgewinn; Zinsen; gesetzeswidrige Anlage; Kaution; Mietkaution; Auskunftsanspruch; AuskunftLeitsatz: Stellt der Mieter eine Barkaution, so stehen ihm Zinsgewinne aus der gesetzeswidrigen Anlage des Kautionsbetrages zu, wozu auch ersparte Überziehungszinsen zum Girokonto des Vermieters gehören.AG Marburg19.01.2001
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5 C 194/00 - Trittschallschutz; Lärm; Geräusche; Schallschutz; Minderung; Mietminderung; Beweisantrag; ZurückweisungLeitsatz: Bewohner eines größeren Mietshauses müssen den unvermeidbaren Lärm wie Kindergeschrei, Musikausübung, Radioübertragungen, Begehen der Wohnung mit Straßenschuhen, Kinder- und Babygeschrei, gelegentliches Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen von Gegenständen hinnehmen.AG Trier17.01.2001
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26 b C 213/00 - Auskunft über Aufteilung eines einheitlichen KaufpreisesLeitsatz: Der Käufer eines Miteigentumsanteils an einem zu sanierenden Altbau hat keinen Anspruch gegen den Bauträger auf Auskunft über den Kaufpreis des unsanierten Hauses und über die Höhe der vom Bauträger tatsächlich aufgewandten Baukosten für die Sanierung des Gebäudes. Eine derartige Verpflichtung ergibt sich weder aus dem Gesetz noch aus der Richtlinie der Oberfinanzdirektion Berlin vom 28. Januar 1998 - ST 445-S 2196-1/97 - über die gesonderte Feststellung zur Kaufpreisaufteilung bei Modernisierungskosten nach § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG.AG Charlottenburg11.01.2001
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104 C 411/00 A - Wahrung der Klagefrist bei Zustellung erst knapp zwei Monate nach Fristablauf und Gebührenvorschuß unverzüglich nach ZahlungsaufforderungLeitsatz: Die Klagefrist des § 2 MHG ist gewahrt, wenn die Klage am 31. August, dem Tag des Fristablaufs, bei Gericht eingegangen ist und der Kl. den Gerichtskostenvorschuß unverzüglich eingezahlt hat (Zustellung hier am 27. Oktober).AG Schöneberg08.01.2001
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317 C 474/00 - Kosten der Dachrinnenreinigung umlegbarLeitsatz: Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind als "Kosten der Entwässerung" nach der II. BV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. Im Mietvertrag ist es für die Umlage nicht erforderlich, daß diese Position weiter spezifiziert wird, denn der Verordnungsgeber hat sie in der II. BV ausreichend präzisiert.AG Hamburg-Altona03.01.2001
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317 C 474/00 - Betriebskosten; Dachrinne; Dachrinnenreinigung; EntwässerungLeitsatz: 1. Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind als "Kosten der Entwässerung" nach der II. BV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. 2. Im Mietvertrag ist es für die Umlage nicht erforderlich, daß diese Position weiter spezifiziert wird, denn der Verordnungsgeber hat sie in der II. BV ausreichend präzisiert.AG Hamburg-Altona03.01.2001
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BVerwG 8 B 130.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Mauergundstück; VerteidigungsgundstückLeitsatz: Enteignungen für die Errichtung der DDR-Sperranlagen auf der Grundlage von § 10 VerfG-DDR 1961 sind generell nicht als unlautere Machenschaften anzusehen.BVerwG19.12.2001
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BVerwG 8 C 30.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch; Betriebsparkplatz; WidmungLeitsatz: 1. Der Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG setzt voraus, daß das zu restituierende Grundstück überhaupt jemals "dem Gemeingebrauch gewidmet" wurde. Der Begriff der Widmung umschreibt die zulassungsfreie Benutzung einer öffentlichen Sache durch jedermann oder mindestens einem nicht individualisierten Personenkreis (wie Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 [74]). 2. Ein Grundstück, das bis zum 29. September 1990 als reiner Betriebsparkplatz diente und lediglich in den Nachtstunden vereinzelt faktisch von Dritten als Parkfläche genutzt wurde, war nicht dem Gemeingebrauch im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG - auch nicht als betrieblich-öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 3 der Straßenverordnung der DDR vom 22. August 1974 - gewidmet. 3. Unter diesen Umständen bewirkte auch die Fiktionsregelung des § 52 Abs. 6 des Thüringer Straßengesetzes vom 7. Mai 1993 keine Widmung im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG. 4. Ob die die Rückübertragung eines Vermögenswertes ausschließende Widmung zum Gemeingebrauch (§ 5 Abs. 1 Buchst. b VermG) am 29. September 1990 vorgelegen haben muß, kann deshalb offenbleiben.BVerwG12.12.2001
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BVerwG 8 C 23.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Enteignung vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes; Steuerschulden; Republikflucht; AufbaumaßnahmeLeitsatz: Ob eine Enteignung vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes rückgängig gemacht wurde, beurteilt sich in erster Linie nach faktischen Kriterien.BVerwG12.12.2001