« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 652)

  1. 317 C 474/00 - Kosten der Dachrinnenreinigung umlegbar
    Leitsatz: Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind als "Kosten der Entwässerung" nach der II. BV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. Im Mietvertrag ist es für die Umlage nicht erforderlich, daß diese Position weiter spezifiziert wird, denn der Verordnungsgeber hat sie in der II. BV ausreichend präzisiert.
    AG Hamburg-Altona
    03.01.2001
  2. 317 C 474/00 - Betriebskosten; Dachrinne; Dachrinnenreinigung; Entwässerung
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind als "Kosten der Entwässerung" nach der II. BV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. 2. Im Mietvertrag ist es für die Umlage nicht erforderlich, daß diese Position weiter spezifiziert wird, denn der Verordnungsgeber hat sie in der II. BV ausreichend präzisiert.
    AG Hamburg-Altona
    03.01.2001
  3. 104 C 411/00 A - Wahrung der Klagefrist bei Zustellung erst knapp zwei Monate nach Fristablauf und Gebührenvorschuß unverzüglich nach Zahlungsaufforderung
    Leitsatz: Die Klagefrist des § 2 MHG ist gewahrt, wenn die Klage am 31. August, dem Tag des Fristablaufs, bei Gericht eingegangen ist und der Kl. den Gerichtskostenvorschuß unverzüglich eingezahlt hat (Zustellung hier am 27. Oktober).
    AG Schöneberg
    08.01.2001
  4. 8 U 5875/98 - Mietmangel, feste Minderungsquote für Dauer umfangreicher Bauvorhaben, <br />Darlegung der zeitlichen Beeinträchtigung, Baugerüst, Abdeckplane, Baulärm
    Leitsatz: Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade mit Einrüstung und Verhüllung durch Abdeckplane kann von dem Mieter nicht die einzelne Darlegung verlangt werden, wann, an welchem Tag, zu welcher Stunde welches Geräusch aus welcher Richtung, in welcher Lautstärke kam und welches Ausmaß die Verschmutzung täglich einnahm. Für einen derartigen Fall kann eine feste Minderungsquote für die Dauer des Bauvorhabens zugesprochen werden. * KG
    KG
    08.01.2001
  5. 1 BvL 6/00, 7/00 - Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Gleichheitssatz; Ausschlussgrund; Ausschließungsrund; Rehabilitierungsausschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung
    Leitsatz: Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Betroffenen von Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage von der verwaltungsrechtlichen Rehabilitation.
    BVerfG
    09.01.2001
  6. 2 K 663/99 Me. - Eigentumsverlust; Vermögensverfall; verfolgungsbedingter Eigentumsverlust
    Leitsatz: Der Eigentumsverlust im Zusammenhang mit § 3 der 11. VO zum Reichsbürgergesetz ist erst dann eingetreten, wenn hinsichtlich eines konkret bezeichneten Grundstücks nach § 8 der 11. VO festgestellt worden ist, daß die Voraussetzungen für den Vermögensverfall vorliegen.
    VG Meiningen
    10.01.2001
  7. 10 S 294/00 - Ausforschungsbeweis; Wohnfläche; Nebenkostenabrechnung; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Ist hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung die Größe der Gesamtwohnfläche bestritten, so stellt der diesbezügliche Beweisantrag des Vermieters auf Einholung eines Sachverständigengutachtens einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar.
    LG Köln
    10.01.2001
  8. 26 b C 213/00 - Auskunft über Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises
    Leitsatz: Der Käufer eines Miteigentumsanteils an einem zu sanierenden Altbau hat keinen Anspruch gegen den Bauträger auf Auskunft über den Kaufpreis des unsanierten Hauses und über die Höhe der vom Bauträger tatsächlich aufgewandten Baukosten für die Sanierung des Gebäudes. Eine derartige Verpflichtung ergibt sich weder aus dem Gesetz noch aus der Richtlinie der Oberfinanzdirektion Berlin vom 28. Januar 1998 - ST 445-S 2196-1/97 - über die gesonderte Feststellung zur Kaufpreisaufteilung bei Modernisierungskosten nach § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG.
    AG Charlottenburg
    11.01.2001
  9. 8 U 9158/98 - Verjährung und Verwirkung für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung; gescheitertes Mietverhältnis; Verwirkung von Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus § 988 BGB anstelle eines gescheiterten Mietverhältnisses verjährt in vier Jahren. 2. Danach wird der Nutzer in der Regel nicht mehr mit der Belastung für Betriebskosten rechnen müssen (Verwirkung). (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    11.01.2001
  10. BVerwG 7 C 2.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Aubauenteignung; Teilenteignung; Verwirklichung des Enteignungszwecks
    Leitsatz: Die Teilenteignung eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücks nach dem Aufbaugesetz ist als unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu beurteilen, wenn der Zuschnitt der enteigneten Fläche so beschaffen ist, daß eine Verwirklichung des Enteignungszwecks von vornherein die Indienstnahme des Restgrundstücks unter dauerhaftem Ausschluß seiner Nutzung durch den Eigentümer voraussetzt (Einzelfall).
    BVerwG
    11.01.2001