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Urteil Eigentumsverlust
Schlagworte
Eigentumsverlust; Vermögensverfall; verfolgungsbedingter Eigentumsverlust
Leitsatz
Der Eigentumsverlust im Zusammenhang mit § 3 der 11. VO zum Reichsbürgergesetz ist erst dann eingetreten, wenn hinsichtlich eines konkret bezeichneten Grundstücks nach § 8 der 11. VO festgestellt worden ist, daß die Voraussetzungen für den Vermögensverfall vorliegen.
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