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BVerwG 7 C 28.00 - Berechtigter; Landeskirche als NachfolgeorganisationLeitsatz: Eine Landeskirche kann als Nachfolgeorganisation einer aufgelösten, ehemals rechtlich selbständigen kirchlichen Einrichtung Berechtigte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG sein.BVerwG02.08.2001
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BVerwG 7 C 26.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht; Bewirtschaftung eines LandgutsLeitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein die Besatzungszeit überdauernder Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht angenommen werden kann. 2. Die Bewirtschaftung eines Landguts durch die sowjetischen Truppen stand seiner Enteignung im Rahmen der Bodenreform nicht entgegen.BVerwG02.08.2001
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BVerwG 7 C 2.01 - Unternehmensresterestitution; Rückzahlung der Geldleistung; VerfügungsberechtigteLeitsatz: Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bleibt auch dann Verfügungsberechtigte im Sinne des § 6 Abs. 6 a Satz 1 Halbsatz 2 VermG, wenn sie die Anteile an dem Unternehmen ver-äußert hat, in dem das geschädige Unternehmen aufgegangen war.BVerwG02.08.2001
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BVerwG 8 C 7.01 - Grundbucheintragung; Widerspruch; Genehmigungsvorbehalt; PauschalentschädigungsabkommenLeitsatz: 1. Ein Widerspruch gegen das Ersuchen nach § 11 c Satz 5 VermG auf Eintragung eines Genehmigungsvorbehaltes in das Grundbuch kann nur damit begründet werden, der Vermögenswert sei nicht nach Art. 3 Abs. 9 Satz 2 des US-Pauschalentschädigungsabkommens auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen, weil der Vermögenswert von dem Abkommen nicht erfaßt werde oder weil der betroffene US-Bürger sich für die Geltendmachung von Ansprüchen nach den deutschen Vorschriften entschieden habe. 2. Von dem US-Pauschalentschädigungsabkommen werden alle Vermögenswerte erfaßt, hinsichtlich derer nach dem in Art. 1 des Abkommens genannten US-Gesetz Ansprüche gegen die DDR anerkannt worden sind. Eine auch nach dem 3. Oktober 1990 fortbestehende Eintragung des Alteigentümers im Grundbuch steht dem nicht entgegen. 3. Die Regelung des § 11 c Satz 5 VermG verstößt nicht gegen Art. 14 GG.BVerwG25.07.2001
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BVerwG 8 C 3.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Stasienteignung; Enteignung gegen geringere EntschädigungLeitsatz: Zum Vorliegen einer schädigenden Maßnahme (§ 1 Abs. 3 VermG) bei einer Enteignung zugunsten des Ministeriums für Staatssicherheit.BVerwG25.07.2001
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BVerwG 8 B 103.01 = 8 PKH 6.01 - Prozesskostenhilfe; Divergenzbeschwerde; Verfahrensfehler; manipulativer Rechtsverstoß; Zwangsverkauf; staatlicher VerwalterLeitsatz: PKH-Entscheidung des BVerwG zu VG Frankfurt/O., Urteil vom 7. Februar 2001 - 6 K 2168/96 -, ZOV 2001, 210.BVerwG18.07.2001
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BVerwG 8 B 114.01 - Ablösebetrag; GrundpfandrechteLeitsatz: Im vermögensrechtlichen Verfahren wegen der Festsetzung eines Ablösebetrages gemäß § 18 Abs. 3 VermG ist - abgesehen von den Fällen des § 18 Abs. 1 Satz 4 VermG - über die wirksame Entstehung und den Fortbestand der bestellten Grundpfandrechte nicht zu entscheiden.BVerwG04.07.2001
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BVerwG 8 B 118.01 - Anwartschaftsrecht; Restitutionsauschlußgrund; redlicher Erwerb; Aufbauenteignung; Baulandenteignung; unlautere MachenschaftLeitsatz: Der Erwerb eines Anwartschaftsrechts ist kein Restitutionsauschlußgrund nach § 4 Abs. 2 VermG.BVerwG04.07.2001
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BVerwG 8 B 37.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Baulandenteignung; Nichtbeteiligung der WesteigentümerLeitsatz: 1. Zur Frage, wann im Beitrittsgebiet rechtsstaatliche Verhältnisse festzustellen sind. 2. Die Aussicht, daß eine nach dem 18. Oktober 1989 erfolgte Enteignung auf der Grundlage des Baulandgesetzes gegenüber Westeigentümern und ihrer bewußten Nichtbeteiligung grundsätzlich eine schädigende Maßnahme ist, wird nicht gefolgt (gegen BGH ZOV 2000, 235). 3. Das gleiche gilt von der Auffassung, das Vermögensgesetz enthalte keine abschließende Sonderregelung mehr für Vorgänge aus der Zeit nach dem 18. Oktober 1989. 4. Die Enteignung eines Grundstücks nach dem BauLG stellt eine machtmißbräuchliche Enteignung nach § 1 Abs. 3 VermG dar, wenn das Grundstück nicht als Bauland benötigt und eine konkrete Baumaßnahme nicht beabsichtigt war (Bestätigung von BVerwG vom 31. August 1995 - 7 C 93.94 - ZOV 1995, 477 und vom 20. Oktober 1999 - 7 C 38.98 - ZOV 2000, 120).BVerwG03.07.2001
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BVerwG 8 C 9.00 - Dingliche Nutzungsrechte; Aufhebung; Restitutionsbescheid; BestandskraftLeitsatz: § 16 Abs. 3 VermG erfaßt alle dinglichen Nutzungsrechte. Gemäß § 30 a Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 Sätze 2 und 1 VermG ist die nachträgliche Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts (§ 16 Abs. 3 VermG) nach Ablauf der in § 30 a Abs. 2 VermG genannten Frist (= 25. Juni 1994) ausgeschlossen, wenn diese Nebenentscheidung in einem Restitutionsbescheid versehentlich unterblieben ist, der Restitutionsberechtigte diesen unvollständigen Bescheid aber hat bestandskräftig werden lassen.BVerwG27.06.2001