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Urteil Berechtigter
Schlagworte
Berechtigter; Landeskirche als Nachfolgeorganisation
Leitsatz
Eine Landeskirche kann als Nachfolgeorganisation einer aufgelösten, ehemals rechtlich selbständigen kirchlichen Einrichtung Berechtigte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG sein.
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