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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht; Bewirtschaftung eines Landguts
Leitsätze
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein die Besatzungszeit überdauernder Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht angenommen werden kann.
2. Die Bewirtschaftung eines Landguts durch die sowjetischen Truppen stand seiner Enteignung im Rahmen der Bodenreform nicht entgegen.
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