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6 C 752/88 - Altbaumietrecht; Betriebskostenerhöhung; RückwirkungsvoraussetzungLeitsatz: Eine rückwirkende Geltendmachung erhöhter Betriebskosten ist nicht mehr zulässig, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der Mietpreisbindung geltend ge-macht worden sind.AG Charlottenburg24.02.1989
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13 C 58/89 - Gewerberaummietvertrag; Instandsetzungsverpflichtung des Mieters; Rohrverstopfungsklausel; SchmutzwasserhebeanlageLeitsatz: Die im Mietvertrag vom Mieter von Gewerberaum übernommene In standsetzungsverpflichtung kann sich nur auf Anlagen beziehen, die beim Abschluß des Mietvertrages vorhanden waren, nicht aber auf solche, die erst nachträglich vom Vermieter außerhalb des Mietobjekts installiert werden.AG Charlottenburg24.02.1989
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16 b C 491/88 - Sichtschutzblende; BalkonsanierungLeitsatz: Ein Vermieter ist verpflichtet, eine Sichtschutzblende nach einer Bal konsanierung wieder anzubringen.AG Charlottenburg28.02.1989
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4 W -RE- 695/88 - Angemessene wirtschaftliche Verwertung eines vermietet erworbenen Grundstücks; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschutz; Berechtigtes Interesse des Vermieters; Verwertung, angemessene wirtschaftliche; Kündigungsrecht des Vermieters; Eigentumswohnung, VerkaufLeitsatz: Bei einem beabsichtigten Verkauf des Grundstücks oder der Eigentumswohnung entfällt ein Kündigungsrecht des Eigentümers gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB nicht schon deshalb, weil er das Mietobjekt zu einem früheren Zeit-punkt in vermietetem Zustand erworben hat.OLG Koblenz01.03.1989
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61 S 221/88 - Beseitigung von Wasserflecken; Instandsetzungspflicht; Wasserflecken, Beseitigung; Schönheitsreparaturen, fällige; Verwirkung; Anspruchsverlust; Überlagerung von Instandsetzung und InstandhaltungspflichtLeitsatz: Der Mieter kann die Beseitigung von Wasserflecken, die er nicht verursacht hat, von seinem Vermieter auch dann verlangen, wenn die von ihm zu tragenden Schönheitsreparaturen bereits fällig sind.LG Berlin02.03.1989
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BReg. 2 Z 87/88 - Wohnungseigentum; Frostsicherungspflicht für Wasserzuleitungen im eigenen Keller; BeweisaufnahmeLeitsatz: 1. Befinden sich im abgeschlossenen Kellerraum eines Wohnungseigentümers die Wasserzuleitungen für andere Eigentumswohnungen, so hat der Ei-gentümer des Kellers nach § 14 Nr. 1 WEG Vorsorge dafür zu treffen, daß die Wasserleitungen nicht einfrieren können. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, haftet er auf Schadenersatz. 2. Im Rahmen der Amtsermittlung bestimmt der Tatrichter im Wohnungseigentumsverfahren Art und Umfang der Beweisaufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei darf er auch die Kosten einer förmlichen Beweisaufnahme ins Verhältnis zum Wert der Hauptsache setzen.BayObLG02.03.1989
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12 C 43/89 - Betriebskostenvereinbarung; InklusivmieteLeitsatz: Betriebskostenerhöhungen nach § 4 MHG setzen voraus, dass eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist, wonach der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat.AG Wedding02.03.1989
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11 C 299/88 - Berliner Mietspiegel/SachverständigengutachtenLeitsatz: Der Mietspiegel ist kein antizipiertes Sachverständigengutachten.AG Wedding03.03.1989
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65 S 204/88 - Sonnabend ist kein Werktag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Fristbeginn; Kündigungsfrist; Fristenberechnung, Werktage; Werktag, Begriff; Sonnabend, kein Werktag; Fristbeginn für KündigungLeitsatz: Sonnabend ist bei der Fristenberechnung generell nicht Werktag.LG Berlin03.03.1989
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65 S 7/88 - Zurückerhalt; der Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Veränderungen der Mietsache; Verschlechterung der Mietsache; Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährung, Beginn; Zurückerhalt der Mietsache; Prüfungsmöglichkeit; UntersuchungsmöglichkeitLeitsatz: Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterungen der Mietsache beginnt bei fortbestehendem Mietverhältnis entspr. § 558 Abs. 2 BGB in dem Zeitpunkt, in welchem er die Möglichkeit erhält, Art und Umfang von Beschädigungen an dem Mietobjekt umfassend und ungestört zu untersuchen. Auf die Besitzverhältnisse kommt es nicht an.LG Berlin03.03.1989