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  1. 6 C 752/88 - Altbaumietrecht; Betriebskostenerhöhung; Rückwirkungsvoraussetzung
    Leitsatz: Eine rückwirkende Geltendmachung erhöhter Betriebskosten ist nicht mehr zulässig, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der Mietpreisbindung geltend ge-macht worden sind.
    AG Charlottenburg
    24.02.1989
  2. 13 C 58/89 - Gewerberaummietvertrag; Instandsetzungsverpflichtung des Mieters; Rohrverstopfungsklausel; Schmutzwasserhebeanlage
    Leitsatz: Die im Mietvertrag vom Mieter von Gewerberaum übernommene In standsetzungsverpflichtung kann sich nur auf Anlagen beziehen, die beim Abschluß des Mietvertrages vorhanden waren, nicht aber auf solche, die erst nachträglich vom Vermieter außerhalb des Mietobjekts installiert werden.
    AG Charlottenburg
    24.02.1989
  3. 16 b C 491/88 - Sichtschutzblende; Balkonsanierung
    Leitsatz: Ein Vermieter ist verpflichtet, eine Sichtschutzblende nach einer Bal konsanierung wieder anzubringen.
    AG Charlottenburg
    28.02.1989
  4. 4 W -RE- 695/88 - Angemessene wirtschaftliche Verwertung eines vermietet erworbenen Grundstücks; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschutz; Berechtigtes Interesse des Vermieters; Verwertung, angemessene wirtschaftliche; Kündigungsrecht des Vermieters; Eigentumswohnung, Verkauf
    Leitsatz: Bei einem beabsichtigten Verkauf des Grundstücks oder der Eigentumswohnung entfällt ein Kündigungsrecht des Eigentümers gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB nicht schon deshalb, weil er das Mietobjekt zu einem früheren Zeit-punkt in vermietetem Zustand erworben hat.
    OLG Koblenz
    01.03.1989
  5. 61 S 221/88 - Beseitigung von Wasserflecken; Instandsetzungspflicht; Wasserflecken, Beseitigung; Schönheitsreparaturen, fällige; Verwirkung; Anspruchsverlust; Überlagerung von Instandsetzung und Instandhaltungspflicht
    Leitsatz: Der Mieter kann die Beseitigung von Wasserflecken, die er nicht verursacht hat, von seinem Vermieter auch dann verlangen, wenn die von ihm zu tragenden Schönheitsreparaturen bereits fällig sind.
    LG Berlin
    02.03.1989
  6. BReg. 2 Z 87/88 - Wohnungseigentum; Frostsicherungspflicht für Wasserzuleitungen im eigenen Keller; Beweisaufnahme
    Leitsatz: 1. Befinden sich im abgeschlossenen Kellerraum eines Wohnungseigentümers die Wasserzuleitungen für andere Eigentumswohnungen, so hat der Ei-gentümer des Kellers nach § 14 Nr. 1 WEG Vorsorge dafür zu treffen, daß die Wasserleitungen nicht einfrieren können. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, haftet er auf Schadenersatz. 2. Im Rahmen der Amtsermittlung bestimmt der Tatrichter im Wohnungseigentumsverfahren Art und Umfang der Beweisaufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei darf er auch die Kosten einer förmlichen Beweisaufnahme ins Verhältnis zum Wert der Hauptsache setzen.
    BayObLG
    02.03.1989
  7. 12 C 43/89 - Betriebskostenvereinbarung; Inklusivmiete
    Leitsatz: Betriebskostenerhöhungen nach § 4 MHG setzen voraus, dass eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist, wonach der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat.
    AG Wedding
    02.03.1989
  8. 11 C 299/88 - Berliner Mietspiegel/Sachverständigengutachten
    Leitsatz: Der Mietspiegel ist kein antizipiertes Sachverständigengutachten.
    AG Wedding
    03.03.1989
  9. 65 S 204/88 - Sonnabend ist kein Werktag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Fristbeginn; Kündigungsfrist; Fristenberechnung, Werktage; Werktag, Begriff; Sonnabend, kein Werktag; Fristbeginn für Kündigung
    Leitsatz: Sonnabend ist bei der Fristenberechnung generell nicht Werktag.
    LG Berlin
    03.03.1989
  10. 65 S 7/88 - Zurückerhalt; der Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Veränderungen der Mietsache; Verschlechterung der Mietsache; Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährung, Beginn; Zurückerhalt der Mietsache; Prüfungsmöglichkeit; Untersuchungsmöglichkeit
    Leitsatz: Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterungen der Mietsache beginnt bei fortbestehendem Mietverhältnis entspr. § 558 Abs. 2 BGB in dem Zeitpunkt, in welchem er die Möglichkeit erhält, Art und Umfang von Beschädigungen an dem Mietobjekt umfassend und ungestört zu untersuchen. Auf die Besitzverhältnisse kommt es nicht an.
    LG Berlin
    03.03.1989