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Urteil Gewerberaummietvertrag


Schlagworte

Gewerberaummietvertrag; Instandsetzungsverpflichtung des Mieters; Rohrverstopfungsklausel; Schmutzwasserhebeanlage

Leitsatz

Die im Mietvertrag vom Mieter von Gewerberaum übernommene In standsetzungsverpflichtung kann sich nur auf Anlagen beziehen, die beim Abschluß des Mietvertrages vorhanden waren, nicht aber auf solche, die erst nachträglich vom Vermieter außerhalb des Mietobjekts installiert werden.

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