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  1. OVG 7 B 14.88 - Mietpreisbindung, preisgebundener Altbau; Wiederherstellung von Wohnraum; Austausch des Heizkessels
    Leitsatz: Eine Beschädigung eines Gebäudes im Sinne von § 16 Abs. 2 II. WoBauG ist nur gegeben, wenn wesentliche Bauteile in erheblichem Umfang beschädigt sind; der bloße Austausch des unbrauchbar gewordenen Heizkessels einer Zentralheizung genügt dafür nicht.
    OVG Berlin
    08.02.1989
  2. 3 ReMiet 1/88 - Begründung der Eigenbedarfskündigung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung, Begründung; Berechtigtes Interesse des Vermieters, Darlegungserfordernisse; Gründe der Kündigung; Kündigungsschreiben, inhaltliche Erfordernisse
    Leitsatz: 1. Es ist nicht möglich, einen Rechtsentscheid zur Klärung der Frage einzuholen, ob ein ergangener Rechtsentscheid mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. 2. Die Rechtsentscheide des BayOblG vom 14.7.1981 (NJW 1981, 2197) und vom 17.12.1984 (WuM 1985, 50) stehen hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen nach § 564 b Abs. 3 BGB an die Begründung einer Kündigung zu stellen sind, nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1988 (NJW 1988, 2725). 3. Ein Rechtsentscheid kann nicht allein deshalb ergehen, weil das OLG bei Prüfung einer Vorlage erkennt, daß die Gefahr einer Abweichung des Landgerichts von einem ergangenen Rechtsentscheid besteht, wenn das Landgericht selbst davon ausgeht, seine Auffassung sei mit dem betreffenden Rechtsentscheid vereinbar. 4. Die Frage, inwieweit § 564 b Abs. 3 BGB im Kündigungsschreiben konkrete Angaben über die bisherigen Wohnungsverhältnisse derjenigen Personen erfordert, für die die Wohnung in Anspruch genommen wird, ist einer über die in den Rechtsentscheiden des BayOblG vom 14.7.1981 und 17.12.1984 enthaltenen Rechtssätze hinausgehenden generalisierenden Aussage nicht zugänglich. (Rechtsentscheid abgelehnt.)
    OLG Karlsruhe
    08.02.1989
  3. 64 S 405/88 - Mangel; Mietmangel; Feuchtigkeitsschäden; DIN Vorschriften; Aufklärungspflicht; Lüftungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Einhaltung von DIN Vorschriften, die ihre Funktion im Baurecht haben, schließt nicht aus, daß die in der Wohnung aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden auf einen vom Vermieter zu vertretenden Baumangel zurückzuführen sind. 2. Unter besonderen Umständen trifft den Vermieter gegenüber dem Mieter eine Aufklärungspflicht dahingehend, daß die Wohnung in entsprechendem Maße zu lüften ist.
    LG Berlin
    07.02.1989
  4. OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben; stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben; Zwischenzustand; Wertverbesserung; Beurteilung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1) Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2) Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.
    OVG Berlin
    07.02.1989
  5. OVG 7 B 72.88 - Stufenweise Durchführung eines Modernisierungsvorhabens; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsvorhaben, stufenweise Verwirklichung; Gesamtvorhaben, Zwischenzustand; Wertverbesserung, Beurteilung; Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1. Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung verbessert den Gebrauchswert der Wohnung nicht. 2. Wird eine Wohnung zwar stufenweise, jedoch aufgrund eines umfassenden Modernisierungsvorhabens von Ofenheizung über den Erwerb von wesentlichen Teilen einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung umgestellt, so ist für den der Beurteilung einer Wertverbesserung anzustellenden Vergleich von der vor Beginn des Gesamtvorhabens bestehenden Lage auszugehen und der von vornherein nicht auf Dauer vorgesehene Zwischenzustand außer Betracht zu lassen.
    OVG Berlin
    07.02.1989
  6. 61 T 115/88 - Mieterhöhung; Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen; konkludente Zustimmung; schlüssiges Verhalten
    Leitsatz: Zustimmung zur erhöhten Miete durch schlüssiges Verhalten.
    LG Berlin
    06.02.1989
  7. 24 W 3531/88 - Verfahrensstandschaft; Wohnungseigentumsverwalter; Verwalter; Ermächtigung
    Leitsatz: Scheidet der in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer gerichtlich vorgehende Verwalter im Verlauf des Verfahrens aus seinem Amt aus, so gilt die Ermächtigung zur Verfahrensstandschaft für den neuen Verwalter fort.
    KG
    06.02.1989
  8. 24 W 6754/88 - zur Rückforderung des aufgrund einstweiliger Anordnung gezahlten Wohngeldes
    Leitsatz: Die Rückzahlung des aufgrund einer einstweiligen Anordnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlten Wohngeldes kann, wenn die einstweilige Anordnung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, nur aufgrund materiellen Rechts nach der Abrechnung der Wirtschaftsperiode von der Wohnungseigentümergemeinschaft zurückverlangt werden. § 717 Abs. 2 ZPO ist weder direkt noch entsprechend anwendbar.
    KG
    06.02.1989
  9. 24 W 5146/88 - Wohnungseigentum; Zwangsvollstreckungsunterwerfung
    Leitsatz: Zum Inhalt einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder in einer Kaufvertragsurkunde, nach der sich ein Wohnungseigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung durch die Gemeinschaft unterwirft.
    KG
    06.02.1989
  10. 24 W 3576/88 - Wohnungseigentum; ordnungsgemäße Verwaltung; Heizkostenverbrauchserfassungsgeräte
    Leitsatz: 1. Jeder Wohnungseigentümer kann grundsätzlich als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung die Ausstattung der Anlage mit Verbrauchserfassern i. S. der HeizkostenV verlangen. 2. Zur Befreiung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenV. 3. Das Wohnungseigentumsgericht hat keine Veranlassung, nach § 12 FGG von Amts wegen weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Tatsachenvortrag der Beteiligten keinen ausreichenden Hinweis auf bestimmte, aufklärungsbedürftige Tatumstände enthält. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    06.02.1989