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Urteil zur Rückforderung des aufgrund einstweiliger Anordnung gezahlten Wohngeldes
Schlagworte
zur Rückforderung des aufgrund einstweiliger Anordnung gezahlten Wohngeldes
Leitsatz
Die Rückzahlung des aufgrund einer einstweiligen Anordnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlten Wohngeldes kann, wenn die einstweilige Anordnung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, nur aufgrund materiellen Rechts nach der Abrechnung der Wirtschaftsperiode von der Wohnungseigentümergemeinschaft zurückverlangt werden. § 717 Abs. 2 ZPO ist weder direkt noch entsprechend anwendbar.
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