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  1. 8 REMiet 2/88 - Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung; Formularmietvertrag; Instandhaltung der Mietsache; Schönheitsreparaturen bei Bedarf; Formularklausel; Renovierungskosten; anteilmäßige Zahlungspflicht; Fristenplan und Renovierung bei Bedarf
    Leitsatz: 1. Die in vorformulierten Vertragsbestimmungen enthaltene Klausel, daß der Mieter sich verpflichtet, bei Bedarf die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durch Fachhandwerker ausführen zu lassen, wobei ein Bedarf mindestens dann als gegeben gilt, wenn die in einem Fristenplan festgelegten Zeiträume verstrichen sind, ist unwirksam, wenn die gemietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht renoviert und der Vermieter dazu auch nicht verpflichtet war. 2. Die formularmäßige Klausel, wonach der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten zu zahlen hat, ist bei Vermietung einer nicht renovierten Wohnung unwirksam, wenn zwar die für die zu zahlende Quote maßgebenden Fristen erst mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen, der Mieter aber zusätzlich nach der in Ziffer 1 genannten Klausel bei Bedarf renovieren muß.
    OLG Stuttgart
    17.02.1989
  2. 8 REMiet 2/88 - Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung; Formularmietvertrag; Instandhaltung der Mietsache; Schönheitsreparaturen bei Bedarf; Formularklausel; Renovierungskosten, anteilmäßige Zahlungspflicht; Fristenplan und Renovierung bei Bedarf
    Leitsatz: 1. Die in vorformulierten Vertragsbestimmungen enthaltene Klausel, daß der Mieter sich verpflichtet, bei Bedarf die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durch Fachhandwerker ausführen zu lassen, wobei ein Bedarf mindestens dann als gegeben gilt, wenn die in einem Fristenplan festgelegten Zeiträume verstrichen sind, ist unwirksam, wenn die gemietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht renoviert und der Vermieter dazu auch nicht verpflichtet war. 2. Die formularmäßige Klausel, wonach der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten zu zahlen hat, ist bei Vermietung einer nicht renovierten Wohnung unwirksam, wenn zwar die für die zu zahlende Quote maßgebenden Fristen erst mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen, der Mieter aber zusätzlich nach der in Ziffer 1 genannten Klausel bei Bedarf renovieren muß.
    OLG Stuttgart
    17.02.1989
  3. 8 W 248/88 - Aufrechnung gegen Hausgeld
    Leitsatz: § 322 Abs. 2 ZPO gilt für eine im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufrechnung gestellte Forderung entsprechend. Über das Bestehen einer solchen Forderung darf nur aufgrund einer zulässigen Aufrechnung entschieden werden. Gegen Hausgeldbeiträge kann nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet werden.
    OLG Stuttgart
    24.01.1989
  4. 5 UH 1/88 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; Umbau
    Leitsatz: Der zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen , wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.
    OLG Oldenburg
    19.07.1989
  5. 16 Wx 79/89 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeitserfordernis; Änderung der Teilungserklärung; Eventualeinberufung
    Leitsatz: 1. Die Abänderung von Regelungen in der Teilungserklärung ist nur durch einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümer möglich. 2. § 25 Abs. 4 WEG läßt nicht die Auslegung zu, daß eine gleichzeitige Eventualeinberufung statthaft ist.
    OLG Köln
    23.08.1989
  6. 4 W -RE- 695/88 - Angemessene wirtschaftliche Verwertung eines vermietet erworbenen Grundstücks; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschutz; Berechtigtes Interesse des Vermieters; Verwertung, angemessene wirtschaftliche; Kündigungsrecht des Vermieters; Eigentumswohnung, Verkauf
    Leitsatz: Bei einem beabsichtigten Verkauf des Grundstücks oder der Eigentumswohnung entfällt ein Kündigungsrecht des Eigentümers gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB nicht schon deshalb, weil er das Mietobjekt zu einem früheren Zeit-punkt in vermietetem Zustand erworben hat.
    OLG Koblenz
    01.03.1989
  7. 5 W 62/89 - Reparaturklausel zu Lasten des Pächters ergreift keine Bauschäden, die Dritte verursachen
    Leitsatz: Wird die Mauer einer Gaststätte durch Bauarbeiten von Dritten ge-schädigt, so hat im Verhältnis zum Pächter der Verpächter die Ge-brauchsfähigkeit der Gaststätte wieder herzustellen. Der Verpächter kann den Pächter dann nicht auf eine vertragliche Reparaturklausel verweisen, wonach der Pächter während der Pachtzeit Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten auf seine eigenen Kosten vorzunehmen hat.
    OLG Koblenz
    15.03.1989
  8. 9 ReMiet 1/89 - Staffelmietvertrag
    Leitsatz: Bei einem Staffelmietvertrag ist der Mietzins nicht im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 4 MHG jeweils betragsmäßig ausgewiesen, wenn nur der monatliche Anfangsmietzins und die (jeweiligen) Erhöhungsbeträge angegeben sind. (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 29. März 1985 - 1 UH 1/85 - RES. § 10 MHG Nr. 6)
    OLG Karlsruhe
    13.11.1989
  9. 3 ReMiet 2/89 - Kündigung des Vermieters
    Leitsatz: Für die Kündigung des Vermieters gem. § 569 BGB ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 564 b BGB auch dann erforderlich, wenn der Erbe zu Lebzeiten des Mieters nicht in der Wohnung gelebt hat (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 21.9.1983 - NJW 1984, 60 - und des BayObLG vom 4.12.1984 - WuM 1985, 52).
    OLG Karlsruhe
    29.12.1989
  10. 3 ReMiet 1/89 - Tod eines von mehreren Mietern; Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Familienangehörigen
    Leitsatz: Auch beim Tode nur eines von mehreren Mietern treten dessen Familienangehörige unter den Voraussetzungen des § 569 a Abs. 2 S. 1 BGB in den Wohnraummietvertrag ein.
    OLG Karlsruhe
    18.10.1989