« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 97)

  1. VG 13 A 97.80 - Abstandnahme von wohnungsaufsichtlichen Maßnahmen trotz erheblicher Beeinträchtigungen; Mangel, wohnungsaufsichtlicher; Handlungspflicht des Vermieters; Selbsthilfe des Mieters; Wohnungsmangel; Gebrauch, bestimmungsgemäßer
    Leitsatz: 1. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein Schutzgesetz zugunsten des Mieters und begründet deshalb - abweichend von den allgemeinen ordnungsbehördlichen Grundsätzen - im Bereich der Mängelbeseitigung ausschließlich eine Handlungspflicht des Vermieters. 2. Im Rahmen des der Behörde nach § 3 WoAufG eingeräumten Ermessens kann diese jedoch von einer Verfügung gegen den Vermieter absehen, wenn die Beseitigung des Mangels dem Mieter mit einfachen Mitteln im Wege der Selbsthilfe möglich ist. Dabei kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an, zu denen auch die persönlichen Verhältnisse des Mieters und die Frage der Verursachung des Mangels gehören.
    VG Berlin
    16.06.1981
  2. 3 W RE 66/81 - Mieterhöhung; Ausschluss durch Vereinbarung
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid nach Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG kann auch dann in den Gerichtsferien erlassen werden, wenn das Ausgangsverfahren keine Feriensache ist. 2. Das Recht des Vermieters, eine Erhöhung des Mietzinses nach Maßgabe der §§ 2 bis 7 MHG zu verlangen, ist nicht nach § 1 Satz 3 MHG ausgeschlossen, wenn sich das Mietverhältnis nach Ablauf der zunächst vereinbarten Mietzeit automatisch auf bestimmte Zeit verlängert.
    OLG Zweibrücken
    17.08.1981
  3. 3 W 191/80 - Schriftformerfordernis
    Leitsatz: 1. Wird die fristlose Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum allein auf nachträglich entstandene Gründe gestützt, so ist eine erneute Kündigungserklärung erforderlich. Diese kann im Laufe des Rechtsstreits schriftsätzlich erfolgen. Die Schriftform des § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB ist gewahrt, wenn dem Gegner eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters beglaubigte Abschrift eines Schriftsatzes zugeht. 2. Stützt der Kläger sein Räumungsbegehren auch oder ausschließlich auf die neue Kündigung, so liegt hierin eine Klageänderung nach § 263 ZPO.
    OLG Zweibrücken
    17.02.1981
  4. 3 W 29181 - Auslegung eines Vertrags als Rechtsfrage: Mieterhöhung bei Vereinbarung einer Warmmiete
    Leitsatz: Ist im Mietvertrag als Mietzins vorbehaltlos ein Bruttobetrag vereinbart, durch den die nicht bezifferten Nebenkosten pauschal mit abgegolten sein sollen, so ist hierin im Zweifel eine Vereinbarung zu sehen, durch die das Recht des Vermieters, wegen gestiegener Nebenkosten eine Mietzinserhöhung nach § 4 MHG vorzunehmen ausgeschlossen ist (§ 1 Satz 3 MHG).
    OLG Zweibrücken
    21.04.1981
  5. 3 W RE 77/81 - Zulässigkeitsvoraussetzung der Vorlage, Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt
    Leitsatz: Eine Vorlage ist unzulässig, wenn der Beschluß nicht ordnungsgemäß begründet ist.
    OLG Zweibrücken
    05.10.1981
  6. 8 REMiet 1/81 - Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Mietpreisüberschreitung; Mängel der Mietsache
    Leitsatz: 1. Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 v. H. ist nicht unwesentlich i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 WiStG . 2. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist konkret für die fragliche Wohnung festzustellen. 3. Behebbare Mängel der Mietsache sind bei Bestimmung der Miethöhe nicht zu berücksichtigen. 4. Liegt eine wesentliche Mietpreisüberschreitung vor, so ist die Vereinbarung nichtig, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt.
    OLG Stuttgart
    07.07.1981
  7. - 6 RE-Miet 1/81 - Mieterhöhungsverlangen; Konkretisierung der Vergleichswohnung
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 S. 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist, sofern eine Vergleichswohnung nur nach Straße, Hausnummer und Etage bezeichnet ist und sich auf der angegebenen Etage mehrere Wohnungen befinden, erforderlich, daß auch der Name des Wohnungsbenutzers mitgeteilt wird. Die Angabe des Namens und der Anschrift des Vermieters der Vergleichswohnung genügt nicht.
    OLG Schleswig
    01.06.1981
  8. 6 RE-Miet 1/80 - Unwirksamkeit von Staffelmietvereinbarungen
    Leitsatz: Die in einem vor dem 28. November 1971 geschlossenen Mietvertrag über Wohnraum getroffene Vereinbarung, daß der Vermieter jeweils alle drei Jahre ab Beginn der Mietzeit den Mietzins einseitig um bis fünf Prozent des zuletzt geltenden Mietzinses erhöhen könne, kann von dem Mieter einem den Erfordernissen des § 2 MHG genügenden Erhöhungsverlangen des Vermieters auf den ortsüblichen Mietzins nicht entgegengehalten werden.
    OLG Schleswig
    24.03.1981
  9. 6 REMiet 2/81 - Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Erklärung/des Vermieters gemäß § 568 BGB; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Widerspruch des Vermieters; Gewährung einer Räumungsfrist/als Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses; Räumungsfrist/Gewährung als Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Verlängerung des Mietverhältnisses/stillschweigende durch Gebrauchsfortsetzung; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses/Ausschluß durch Widerspruch des Vermieters (Gewährung einer Räumungsfrist)
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eines Wohnmietverhältnisses durch eine zusätzliche Willenskundgebung seinen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB erklären (Anschluß an OLG Hamburg, Beschluß vom 27. Juli 1981, WM 81, 205 e NJW 81, 2258). 2. Gewährt der Vermieter gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eine Räumungsfrist, so bringt er damit objektiv einen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB zum Ausdruck. 3. Die Beantwortung der übrigen Rechtsfragen wird abgelehnt.
    OLG Schleswig
    23.11.1981
  10. 6 REMiet 2/81 - Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Erklärung/des Vermieters gemäß § 568 BGB; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Widerspruch des Vermieters; Gewährung einer Räumungsfrist/als Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses; Räumungsfrist/Gewährung als Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Verlängerung des Mietverhältnisses/stillschweigende durch Gebrauchsfortsetzung; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses/Ausschluß durch Widerspruch des Vermieters (Gewährung einer Räumungsfrist)
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eines Wohnmietverhältnisses durch eine zusätzliche Willenskundgebung seinen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB erklären (Anschluß an OLG Hamburg, Beschluß vom 27. Juli 1981, WM 81, 205 = NJW 81, 2258). 2. Gewährt der Vermieter gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eine Räumungsfrist, so bringt er damit objektiv einen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB zum Ausdruck.
    OLG Schleswig
    23.11.1981