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Urteil Auslegung eines Vertrags als Rechtsfrage: Mieterhöhung bei Vereinbarung einer Warmmiete


Schlagworte

Auslegung eines Vertrags als Rechtsfrage: Mieterhöhung bei Vereinbarung einer Warmmiete

Leitsatz

Ist im Mietvertrag als Mietzins vorbehaltlos ein Bruttobetrag vereinbart, durch den die nicht bezifferten Nebenkosten pauschal mit abgegolten sein sollen, so ist hierin im Zweifel eine Vereinbarung zu sehen, durch die das Recht des Vermieters, wegen gestiegener Nebenkosten eine Mietzinserhöhung nach § 4 MHG vorzunehmen ausgeschlossen ist (§ 1 Satz 3 MHG).

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