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4 ReMiet 5/81 - Mieterhöhung; preisgebundener Altbauwohnraum; ZinserhöhungLeitsatz: Ist der gegenwärtige Vermieter einer Wohnung erst im Laufe eines nach dem 31. Dezember 1972 begründeten Mietverhältnisses mit dem Erwerb der Ersteigerung des Mietgrundstückes in den Mietvertrag eingetreten und will er nach § 5 Abs. 1 MHRG erhöhte Kapitalkosten, die ihm durch Erhöhung des Zinssatzes für dinglich gesicherte Darlehen (i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 MHRG) seit dem Erwerb des Mietgrundstückes erwachsen sind, anteilig auf die Mieter umlegen, so ist die für die Berechnung maßgebliche Erhöhung aus einem Vergleich des Zinssatzes bei Beginn des Mietverhältnisses mit dem im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens geltenden Zinssatz zu ermitteln. Sind an die Stelle eines bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandenen dinglich gesicherten Darlehens allein aus Anlaß einer Grundstücksveräußerung /-zwangsversteigerung, etwa durch Umschuldung, andere Darlehen getreten, so ist darauf abzustellen, welcher Zinssatz für das ursprüngliche Darlehen nunmehr gelten würde. Auf den - höheren - Zinssatz der später von ihm aufgenommenen Darlehen kann sich der Erwerber/Ersteher zu seinen Gunsten nicht berufen, vollends dann nicht, wenn das ursprüngliche Darlehen vor einer Neubelastung des Mietgrundstücks bereits getilgt war (§ 5 Abs. 3 S. 2 MHRG)OLG Hamm27.12.1981
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9 C 569/81 - Mietrückstand, Verschulden; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstandes; Rückstand/mit Mietzahlungen; Schonfrist/Mietrückstand; Unwirksamwerden/einer Kündigung wegen Mietrückstands; Verschulden/für einen Mietrückstand; Verständlichkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Verunsicherung/des Mieters durch unwirksame Kündigungen; Verzug/mit Mietzinszahlung; fristlose Kündigung/Mietrückstand; Mietrückstand/VerschuldenLeitsatz: Hat der Mieter im Sinne des § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht innerhalb der Schonfrist den gesamten Betrag gezahlt, ist er aber durch zahlreiche unwirksame Mieterhöhungsschreiben und Abmahnungen hinsichtlich der geschuldeten Mieten völlig verunsichert worden, so fehlt es an einem Verschulden.AG Tempelhof-Kreuzberg23.12.1981
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3 REMiet 8/81 - umlegbare Kapitalmehrkosten durch Wegfall der ZinsverbilligungLeitsatz: Der Vermieter kann solche Kapitalmehrkosten, die durch den Wegfall einer vertraglichen Zinsverbilligung entstehen, welche schon bei Abschluß des Darlehensvertrages nach Zeit und Umfang fest vereinbart worden war, nicht nach § 5 Abs. 1 MHG auf den Mieter umlegen; eine Mieterhöhung darf deshalb nur unter den Voraussetzungen des § 2 MHG erfolgen.OLG Karlsruhe23.12.1981
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3 REMiet 9/81 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand; gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen/Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung aus eigenem Bestand; Vergleichswohnungen/Begründung für Mieterhöhung; Wohnungsbauunternehmen/gemeinnütziges; Angabe/von Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand; Bestand (eigener)/VergleichswohnungenLeitsatz: Das Mieterhöhungsverlangen eines gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmens nach § 2 MHG kann wirksam auch mit Vergleichswohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes begründet werden.OLG Karlsruhe23.12.1981
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4 C 380/80 - Berechnungsunterlagen; Tabellenmiete; Preisrechtlich zulässige AltbaumieteLeitsatz: Hat der Vermieter keine Unterlagen über die Berechnung der preisrechtlich zulässigen Miete mehr und solche Unterlagen von der Mietpreisstelle auch nicht zu ermitteln, so ist der Mieter verpflichtet, eine "quasi-ortsüblich preisrechtlich zulässige Miete", gebildet aus den hochgerechneten Tabellenmieten, zu zahlen.AG Tiergarten17.12.1981
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4 U 130/81 - Unerlaubte Untervermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs; Gebrauch; vertragswidriger durch Untervermietung; Untervermietung; unerlaubte; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Berechtigtes Interesse des VermietersLeitsatz: Ein Vermieter kann in der Regel das Mietverhältnis mit einem Mieter gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn dieser den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überläßt, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben.HansOLG Hamburg17.12.1981
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4 U 130/81 - Unerlaubte Untervermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs; Gebrauch, vertragswidriger durch Untervermietung; Untervermietung, unerlaubte; Gebrauchsüberlassung an Dritte, unerlaubte; berechtigtes Interesse des VermietersLeitsatz: Ein Vermieter kann in der Regel das Mietverhältnis mit einem Mieter gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn dieser den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überläßt, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben.OLG Hamburg17.12.1981
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4 C 486/81 - Heizkostenabrechnung; Ablesegebühren/Wärmemeßdienst; Abrechnungsgebühren/Wärmemeßdienst; Heizkostenabrechnung/Wärmemeßdienstkosten; Kosten/von Wärmemeßgeräten; Verwaltungskostenpauschale/Abgeltung der Wärmemeßdienstkosten; Verwendung von Wärmemeßgeräten/Kosten; Wartungsfirma/WärmemeßdienstkostenLeitsatz: Ablese- und Abrechnungsgebühren für einen Wärmemeßdienst werden durch die in der Kaltmiete enthaltene Verwaltungskostenpauschale abgegolten und sind keine - als Kosten für die Verwendung von Wärmemessern - umlagefähigen Heizkosten.AG Spandau07.12.1981
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5 UH 4/81 - Mieterhöhungsverlangen; Ablauf der JahresfristLeitsatz: Ein vor Ablauf der Jahresfrist nach § 2 Abs. l Satz 1 Nr. 1 MHRG gestelltes Mieterhöhungsverlangen ist nicht unwirksam, die Fristen nach § 2 Abs. 3 und 4 MHRG werden jedoch nicht früher in Lauf gesetzt als bei einer unmittelbar nach Ablauf der Jahresfrist abgegebenen Erklärung.OLG Oldenburg04.12.1981
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62 S 94/81 - Scheuerleisten; Putzschäden; Sockelleiste; Fußleiste, Zugluft; Altbauwohnraum/Putzschäden; Fenster/Mangelhaftigkeit; Fußleiste/Fehlen als Mangel; Instandhaltung/Putzschäden; Instandsetzung/Putzschäden; Putzschäden/Mangel; Sockelleiste/Fehlen als Mangel; Türen/Schließfähigkeit; Instandsetzung/Türen; Instandsetzung/Fenster; Mangel/Fenster; Mangel/Zugluft; Mangel/fehlende Sockelleiste; Mangel/fehlende Fußleiste; Mangel/Schwergängigkeit der Tür; Mangel/PutzschädenLeitsatz: Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandsetzungspflicht auch im Altbau zur Beseitigung von verdeckten Putzschäden, zur Anbringung von fehlenden Fuß- und Sockelleisten, Auswechslung von verbrauchten Fensterflügeln und zur Gangbarmachung von schlecht schließenden Türen verpflichtet.LG Berlin30.11.1981