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Urteil umlegbare Kapitalmehrkosten durch Wegfall der Zinsverbilligung
Schlagworte
umlegbare Kapitalmehrkosten durch Wegfall der Zinsverbilligung
Leitsatz
Der Vermieter kann solche Kapitalmehrkosten, die durch den Wegfall einer vertraglichen Zinsverbilligung entstehen, welche schon bei Abschluß des Darlehensvertrages nach Zeit und Umfang fest vereinbart worden war, nicht nach § 5 Abs. 1 MHG auf den Mieter umlegen; eine Mieterhöhung darf deshalb nur unter den Voraussetzungen des § 2 MHG erfolgen.
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