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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 97)
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5 UH 4/81 - Mieterhöhungsverlangen; Ablauf der JahresfristLeitsatz: Ein vor Ablauf der Jahresfrist nach § 2 Abs. l Satz 1 Nr. 1 MHRG gestelltes Mieterhöhungsverlangen ist nicht unwirksam, die Fristen nach § 2 Abs. 3 und 4 MHRG werden jedoch nicht früher in Lauf gesetzt als bei einer unmittelbar nach Ablauf der Jahresfrist abgegebenen Erklärung.OLG Oldenburg04.12.1981
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5 UH 4/80 - Eignung zum Sachverständigen, Anforderungen an GutachtenLeitsatz: 1. Wer als Grundstücksmakler in dem zu beurteilenden Wohngebiet oder in einer angrenzenden Gemeinde maßgeblich tätig ist, ist deshalb nicht ungeeignet, ein Gutachten i. S. des § 2 II 2 MHG zu erstatten, wenn er für die Schätzung von Wohnungsmieten als Sachverständiger öffentlich bestellt oder vereidigt ist. 2. Der Sachverständige i. S. des § 2 II 2 MHG muß die betroffene Wohnung nicht in jedem Fall besichtigt haben; bei Wohnanlagen genügt regelmäßig die Besichtigung einer Wohnung gleichen Typs. 3. Es genügt, wenn der Sachverständige die Ausstattung der besichtigten Wohnung beschreibt.OLG Oldenburg02.01.1981
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- 5 UH 1/81 - Ersatzmieter; Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Nachmietergestellung; Beendigung des Mietverhältnisses, vorzeitige; Treu und GlaubenLeitsatz: Sofern die restliche Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (hier: 3 Monate), braucht der Vermieter in der Regel einen Ersatzmieter nicht zu akzeptieren.OLG Oldenburg23.04.1981
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- 5 UH 3/81 - Vertragsauslegung; Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehntLeitsatz: Die Frage, ob mietrechtliche Bestimmungen analog auf andere Vertragsverhältnisse angewendet werden können, ist der Klärung durch einen Rechtsentscheid nicht zugänglich.OLG Oldenburg13.07.1981
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5 UH 12/80 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung; vorzeitige; Nachmieter; Treu und GlaubenLeitsatz: Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt. Der Vermieter verliert seinen Anspruch auf den Mietzins für die auf den Auszug des Mieters folgenden beiden Monate jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter aus von vornherein vorhersehbaren Gründen vorzeitig auszieht und der Vermieter den ihm angebotenen Ersatzmieter ablehnt, um alsbald mit einem anderen Mieter über das Ende der restlichen Mietzeit hinaus einen Vertrag zu günstigeren Bedingungen abzuschließen.OLG Oldenburg19.02.1981
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5 UH 12/80 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung, vorzeitige; Nachmieter; Treu und GlaubenLeitsatz: Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt ...OLG Oldenburg19.02.1981
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5 UH 14/80 - VorlagevoraussetzungLeitsatz: Der Vorlagebeschluß des LG muß die Prüfung ermöglichen, ob die vorgelegte Rechtsfrage auf der Grundlage der grundsätzlich als gegeben hinzunehmenden Rechtsauffassung des LG und seiner Tatsachenwürdigung entscheidungserheblich ist.OLG Oldenburg22.01.1981
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5 UH 2/81 - Rechtsentscheid; grundsätzliche BedeutungLeitsatz: Im Hinblick auf das mit dem Institut des Rechtsentscheids verfolgte Ziel der Rechtseinheit ist eine Frage allenfalls dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Rechtsfrage auch künftig wiederholt auftreten wird und wenn über die Auslegung in der Rechtsprechung oder in der Rechtsliteratur unterschiedliche Auffassungen bereits geäußert worden oder zu erwarten sind (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt).OLG Oldenburg26.05.1981
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4 W Re 277/81 - Kündigung einer EinliegerwohnungLeitsatz: Dem Vermieter steht die Kündigungsmöglichkeit des § 564 b Abs. 4 S. 1 BGB auch dann zu, wenn er beim Abschluß des zu kündigenden Mietvertrages eine der beiden Wohnungen noch nicht bewohnt hat.OLG Koblenz25.05.1981
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4 W - RE 248/81 - Wertsicherungsklauseln in WohnraummietverträgenLeitsatz: Eine vor dem 1. Januar 1975 wirksam vereinbarte Wertsicherungsklausel ist durch § 10 Abs. 1 MHG auch insoweit unwirksam geworden, als sie den Mieter bei konkreter Betrachtungsweise hinsichtlich der verlangten Mieterhöhung günstiger stellt als bei einem auf § 2 Abs. 1 MHG gestützten Erhöhungsverlangen.OLG Koblenz05.06.1981