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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 14)
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2 S 24/24 - Fehlende Angabe einer Bankverbindung des Gläubigers, Hinterlegung als ErfüllungLeitsatz: ...Buchgeldzahlung erfüllbar. 2. Ein einklagbarer...LG Baden-Baden27.06.2025
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66 S 24/24 - Entschädigung für verhinderten barrierefreien UmbauLeitsatz: ...beansprucht werden. 2. Der Anspruch steht nicht...LG Berlin II30.09.2024
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2-13 S 24/24 - Bestand von AltvereinbarungenDer Fall: ...Vereinbarung wiederhole bloß § 29 Abs. 1 Satz 2...LG Frankfurt/Main23.01.2025
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56 S 24/24 WEG - Keine nachwirkende Pflicht des ausgeschiedenen Verwalters zur Änderung der AbrechnungLeitsatz: ...Verwalter. 2. Sofern im Verwaltervertrag zur...LG Berlin II10.12.2024
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1 S 5166/11 - Anspruch gegen Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes; Ladefrist; Schadensersatz für Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung; einstweilige Anordnung einer VersammlungLeitsatz: ...Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt...LG München I16.05.2011
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XII ZB 565/16 - Keine besonderen Anforderungen an die Darlegung erheblicher Gründe für die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in RäumungssachenTeaser: ...erheblichen Grundes i.S.d. § 520 Abs. 2 Satz 3...BGH31.01.2018
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XII ZR 52/07 - Ausgleichsansprüche, Sanierung, Boden- und GrundwasserverunreinigungLeitsatz: ...Anspruch aus § 24 Abs. 2 BBodSchG unterliegt...BGH01.10.2008
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II ZR 203/08 - Prospekthaftung wegen Zusicherung der Ausschlussförderung trotz fehlenden Rechtsanspruches in geschlossenen Immobilienfonds mit Sozialwohnungen; Gehag-Fonds; SchrottimmobilienLeitsatz: Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt", obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.BGH22.03.2010
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BVerwG 8 C 17.01 - Auslegung von Willenserklärungen; Rücknahme eines belastenden Verwaltungsaktes; Widerruf eines belastenden Verwaltungsaktes; Bestandskraft; BerufungsbegründungsfristverlängerungLeitsatz: Ein Verbot, Willenserklärungen zugunsten eines Verfahrensbeteiligten erfolgsorientiert auszulegen, kennt das Bundesrecht nicht. Eine Behörde, bei der der Widerruf bzw. die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsaktes beantragt wird, muß zunächst prüfen, ob der Verwaltungsakt gegenüber dem Antragsteller bestandskräftig geworden ist, und andernfalls den Antrag auch als Widerspruch gegen den Verwaltungsakt auslegen. Zu den Förmlichkeiten bei einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist.BVerwG12.12.2001
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VIII ZR 209/18 - Unzulässige Preisanpassungsklausel in FernwärmevertragLeitsatz: ...a) Nach § 24...BGH18.12.2019