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Urteil Bestand von Altvereinbarungen
Schlagworte
Bestand von Altvereinbarungen
Leitsatz
Eine Altvereinbarung, die individuelle Regelungen - hier zur Bestellung eines Verwaltungsbeirats - enthält, bleibt weiterhin gültig (§ 47 WEG), auch wenn sie dem dispositiven neuen Recht nicht entspricht.
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