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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 800)

  1. 67 S 13/11 - Aufgliederung der nicht umlagefähigen Grundkosten der Wärmelieferung in der Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Die Aufgliederung der auf den Mieter nicht umlagefähigen Kosten des Wärmecontractings in der Heizkostenabrechnung ist entbehrlich, wenn der Vermieter (hier: durch eine Vergleichsrechnung) darlegt, dass die Kosten des Wärmecontractors niedriger sind als die bei sonstiger Wärmeerzeugung anfallenden Heizkosten. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    31.10.2011
  2. 65 S 38/11 - Entfernung einer Parabolantenne nicht bei unzureichender Qualität des Fernsehempfangs im Internet; ausländische Mieter
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Entfernung einer Parabolantenne auf dem Balkon des ägyptischen Mieters zu verlangen, wenn der Empfang ägyptischer TV-Sender im Internet nur mit unzureichender Qualität möglich ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.10.2011
  3. 63 S 47/11 - Umsteigen auf Fernwärme
    Leitsatz: Der Vermieter kann die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme bei Umstellung der Wärmeerzeugung von seiner zentralen Heizungsanlage auf Wärmelieferung während des laufenden Mietverhältnisses dann auf den Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag hinsichtlich der vom Mieter zu tragenden Kosten auf die Anlage 3 zu § 27 ll. BV Bezug nimmt und in deren zur Zeit des Mietvertragsabschlusses geltenden Fassung auch diese Kosten als Betriebskosten aufgeführt waren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.10.2011
  4. 65 S 409/10 - Fristlose Kündigung bei ständig unpünktlicher Mietzahlung vor der letzten Abmahnung
    Leitsatz: 1. Ob eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter unzumutbar ist mit der Folge der außerordentlichen fristlosen Kündigung, ergibt sich aus einer wertenden Betrachtung. 2. Wenn der Mieter trotz zahlreicher Abmahnungen ständig unpünktlich die Miete zahlt, kann die Kündigung auch gerechtfertigt sein, wenn nach der letzten Abmahnung der Mieter nicht mehr unpünktlich gezahlt hatte.
    LG Berlin
    25.10.2011
  5. 65 S 154/10 - Rückzahlung einer rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichszahlung für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen; Verjährung
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung eines bei Beendigung des Mietverhältnisses rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichsbetrages für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen unterliegt nicht der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB, sondern der Regelverjährung von drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.10.2011
  6. 63 S 3/11 - Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts
    Leitsatz: Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Vermieter das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen werde und nur in besonderen Ausnahmefällen ordentlich kündigen kann, wenn wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, reichen keine Gründe aus, die (nur) ein (einfaches) berechtigtes Interesse des Vermieters nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB begründen würden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.10.2011
  7. 51 T 589/11 - Räumung gegen erwachsenen Familienangehörigen; Mitbesitz an Wohnung; selbständiger Räumungstitel gegen Kinder; Auszug und späterer Rückzug
    Leitsatz: 1. Die Kinder eines Mieters haben auch nach Erreichen der Volljährigkeit keinen Mitbesitz an der Wohnung, so dass ein selbständiger Räumungstitel nicht erforderlich ist. 2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Änderung der Besitzverhältnisse nach außen eindeutig erkennbar ist, wofür ein Auszug und späterer Rückzug nebst Ummeldung nicht ausreicht. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    17.10.2011
  8. 67 S 58/11 - Kündigung wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution
    Leitsatz: Die Nichtzahlung der Kaution stellt auch in der Wohnraummiete grundsätzlich ein schwer wiegendes Verschulden des Mieters gegen seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis dar und kann eine fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter den Mieter wegen der ausstehenden Kautionsraten eindringlich gemahnt hat. Wie in der Gewerbemiete kann der Vermieter nicht darauf verwiesen werden, zunächst die Kaution einzuklagen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    17.10.2011
  9. 67 S 118/11 - Getrennte Betriebskostenabrechnungen über unterschiedliche Vorauszahlungen; Saldierung von Nachforderungen mit Guthaben; Rückzahlungen von Vorauszahlungen; Hauswartskosten; Nachholung der Angabe der Gesamtkosten bei Umlage nur der - um die nicht umlagefähigen Kosten - bereinigten Kosten; Verrechnung von Guthaben gegen Nachforderungen
    Leitsatz: 1. Der Vermieter darf ein Guthaben aus einer Abrechnung für die kalten Betriebskosten mit einer Nachforderung für Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten verrechnen, wenn für die verschiedenen Kosten jeweils unterschiedliche Vorschüsse vereinbart worden sind. 2. Einen Anspruch auf Rückzahlung von Teilbeträgen der Vorauszahlungen über das in der Abrechnung genannte Guthaben hinaus muss der Mieter im Einzelnen darlegen. Der Anspruch ist nur dann gerechtfertigt, wenn in der Abrechnung Positionen enthalten sind, die materiell nicht gerechtfertigt sind. 3. Das sich daraus ergebende höhere Guthaben ist nur dann auf die Nachzahlungsforderung für andere Betriebskosten anzurechnen, wenn der Mieter mit diesem Anspruch aufrechnet, was bei Sachdienlichkeit und einer auf einen bereits im ersten Rechtszug vorgetragenen Sachverhalt gestützten Aufrechnung auch noch in zweiter Instanz zulässig ist. 4. Bestreitet der Wohnraummieter den vom Vermieter vorgenommenen Pauschalabzug für nicht umlagefähige Hauswartkosten, ist der Vermieter zu deren Konkretisierung verpflichtet. 5. Der Vermieter kann bei Umlage nur der - um die nicht umlagefähigen - bereinigten Betriebskosten die in der Abrechnung fehlende Angabe der Gesamtkosten noch nachholen, um einem eventuellen Einwand der formellen Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Vorauszahlungen den Boden zu entziehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    17.10.2011
  10. 4 S 115/11 - Vergleichbarkeit der Vergleichswohnungen; Wohnflächenabweichung
    Leitsatz: Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, darf deren Wohnfläche nicht erheblich von der Wohnfläche der Mietwohnung abweichen, deren Miete erhöht werden soll. Die Wohnungsgrößen müssen mindestens innerhalb derjenigen Vergleichsgruppen liegen, nach denen auch Mietspiegel unterschiedliche Einordnungen und Bewertungen von Wohnungen ausdifferenzieren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Potsdam
    12.10.2011