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Urteil Räumung gegen erwachsenen Familienangehörigen
Schlagworte
Räumung gegen erwachsenen Familienangehörigen; Mitbesitz an Wohnung; selbständiger Räumungstitel gegen Kinder; Auszug und späterer Rückzug
Leitsätze
1. Die Kinder eines Mieters haben auch nach Erreichen der Volljährigkeit keinen Mitbesitz an der Wohnung, so dass ein selbständiger Räumungstitel nicht erforderlich ist.
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Änderung der Besitzverhältnisse nach außen eindeutig erkennbar ist, wofür ein Auszug und späterer Rückzug nebst Ummeldung nicht ausreicht.
(Leitsätze der Redaktion)
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