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Urteil Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts
Schlagworte
Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts
Leitsatz
Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Vermieter das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen werde und nur in besonderen Ausnahmefällen ordentlich kündigen kann, wenn wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, reichen keine Gründe aus, die (nur) ein (einfaches) berechtigtes Interesse des Vermieters nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB begründen würden.
(Leitsatz der Redaktion)
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