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Urteil Umsteigen auf Fernwärme
Schlagworte
Umsteigen auf Fernwärme
Leitsatz
Der Vermieter kann die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme bei Umstellung der Wärmeerzeugung von seiner zentralen Heizungsanlage auf Wärmelieferung während des laufenden Mietverhältnisses dann auf den Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag hinsichtlich der vom Mieter zu tragenden Kosten auf die Anlage 3 zu § 27 ll. BV Bezug nimmt und in deren zur Zeit des Mietvertragsabschlusses geltenden Fassung auch diese Kosten als Betriebskosten aufgeführt waren.
(Leitsatz der Redaktion)
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