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1 W 430/10 - Nachweis der EintragungsunterlagenLeitsatz: Wird in einem Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO als Inhalt des geschlossenen Vergleichs festgestellt, dass eine der Parteien die Löschung einer bestimmten Eigentumsverschaffungsvormerkung bewilligt, so kann diese Bewilligung dem Grundbuchamt durch Vorlage einer Ausfertigung des Feststellungsbeschlusses formgerecht im Sinne des § 29 GBO nachgewiesen werden.KG06.01.2011
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I-24 U 6/10 - Keine vertragliche Beziehung zwischen Hauptvermieter und Untermieter ohne dessen ZustimmungLeitsatz: 1. Da der Hauptvermieter keine Vertragsbeziehungen zu den Untermietern unterhält, bleibt die Beendigung des Hauptmietverhältnisses grundsätzlich ohne Einfluss auf den Bestand der Untermietverhältnisse. 2. Das Verfahren der Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Kläger und Berufungskläger kein Interesse mehr an einer sachlichen Entscheidung über seinen im Berufungsrechtszug zunächst weiterverfolgten Klageantrag hat und deshalb den Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt erklärt hat.OLG Düsseldorf06.01.2011
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12 O 317/11 - Insolvenzverfahren nach englischem Recht keine Einwendung gegen die Zwangsvollstreckung; Restschuldbefreiung nach ausländischem RechtLeitsatz: 1. Die Anerkennung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens im Ausland setzt eine funktionelle Vergleichbarkeit des ausländischen Verfahrens mit dem deutschen voraus. 2. Das ist im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage vom Schuldner darzulegen (hier für Insolvenzverfahren nach englischem Recht verneint); bis dahin kommt eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin19.12.2011
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63 S 111/11 - Bestimmter Klageantrag auf Mängelbeseitigung; Bestandsschutz für technische Anforderungen; kein Anspruch des Mieters auf bestimmte Maßnahmen; Schallschutz; Trittschall; Immissionsanforderungen bei GewerbebetriebLeitsatz: 1. Ein Klageantrag auf Herstellung eines Schall- oder Trittschallschutzes ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn er unter Bezugnahme auf objektive Maßstäbe (DIN-Vorschriften oder Dezibel-Grenzen) konkretisiert ist. 2. Der Vermieter ist nicht zur Anpassung der Wohnung an aktuelle technische Bauvorschriften (hier: Schallschutz) verpflichtet (Bestandsschutz für Gebäude). 3. Ein Gewerbebetrieb muss stets die aktuellen Immissionsanforderungen erfüllen; bestimmte Maßnahmen (Einbau eines Schallschutzes) darf ein Mieter dem Vermieter jedoch nicht vorschreiben. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin16.12.2011
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63 S 170/11 - Mieterhöhungsverlangen aufgrund Ermächtigung; vermieterseits gestellte Einbauküche; rückkanalfähiger BreitbandkabelanschlussLeitsatz: 1. Macht ein Mitvermieter aufgrund einer offengelegten Ermächtigung des anderen Mitvermieters im eigenen Namen ein Mieterhöhungsverlangen geltend, fehlt dem im Rechtsstreit auf Klägerseite beitretenden anderen Mitvermieter das Rechtsschutzbedürfnis. 2. Eine Einbauküche gilt auch dann als vermieterseits gestellt, wenn sie vom Vormieter in der Mietsache zurückgelassen worden ist, es sei denn, der Nachmieter hätte sie von dem Vormieter erworben. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin16.12.2011
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63 S 220/11 - Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel; keine Widerlegung der Vermutungswirkung des Mietspiegels durch Sachverständigengutachten; Dielenfußboden kein „hochwertiger Bodenbelag”Leitsatz: 1. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist auch bei der Begründung mit Vergleichswohnungen nicht gerechtfertigt, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete aus einem qualifizierten Mietspiegel mit Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung ermittelt werden kann. 2. Ein Dielenboden ist kein „hochwertiger Bodenbelag". (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.12.2011
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14 S 9823/11 - Wirksame Vereinbarung über Höhe der Minderung; Kündigung bei weitergehendem MieteinbehaltLeitsatz: 1. In Ansehung konkreter Baumaßnahmen kann sich der Mieter trotz § 536 IV BGB im Einvernehmen mit dem Vermieter auf eine bestimmte Minderung auch für die Zukunft jedenfalls dann einigen, wenn es sich um einen befristeten Zeitraum handelt. Er kann im Übrigen hinsichtlich der geplanten Baumaßnahmen auch für einen bestimmten Zeitraum für die Zukunft auf eine weitergehende Minderung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wirksam verzichten. 2. Mindert der Mieter gleichwohl innerhalb des vereinbarten Zeitraums die Nettomiete auf 0 €, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen und zur ordentlichen Kündigung, falls ein erheblicher Rückstand vorliegt und kein Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegeben ist. 3. Der Mieter gerät schuldhaft in Verzug, wenn er glaubt, trotz der geschlossenen Vereinbarung zu einer weiteren Minderung berechtigt zu sein. Die ordentliche Kündigung nach § 573 II Nr. 1 BGB ist daher wirksam, auch wenn der Mieter innerhalb der Schonfrist des § 569 III Nr. 2 BGB die fälligen Mieten nachzahlt.LG München I09.12.2011
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19 O 284/11 - Konkludenter Abschluss eines Maklervertrages; Vorkenntnis; Nachweismakler; Besichtigung; NachweisbestätigungLeitsatz: Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers wird durch Vorkenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt (weiteres Exposé, auch vom Eigentümer) nicht ausgeschlossen, wenn der Kaufvertrag nach einer eingehenden, vom Makler vermittelten Besichtigung abgeschlossen wird, bei dem der spätere Käufer eine Nachweisbestätigung unterzeichnet hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.12.2011
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63 S 122/11 - Betriebskosten; Arbeitsleistungen des Eigentümers, hier: unentgeltliche Reinigungsarbeiten durch Angehörigen des Vermieters; EigenleistungLeitsatz: Für den Fall, dass der Vermieter Arbeitsleistungen (hier: Hausreinigung und Schneeräumdienste) in Eigenleistung erbringt, kann ein fiktiver Aufwendungsersatz für eine gleichwertige Leistung eines Dritten angesetzt werden. Das gilt nicht, wenn ein Dritter (hier Ehemann der Vermieterin) die Leistungen unentgeltlich erbringt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.12.2011
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63 S 178/11 - Abmahnung Voraussetzung für fristlose und fristgerechte Kündigung; Androhung von Konsequenzen in Abmahnung nötigLeitsatz: 1. Eine jahrelange unpünktliche und unvollständige Mietzahlung berechtigt nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn eine vorherige Abmahnung nicht nur eine Zahlungsaufforderung enthielt, sondern zusätzlich Konsequenzen angedroht wurden. 2. Auch eine ordentliche Kündigung kommt nur wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung in Betracht, die eine Abmahnung voraussetzen kann, wenn in der Vergangenheit das beanstandete Verhalten (unpünktliche und unvollständige Mietzahlung) immer wieder hingenommen wurde. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin06.12.2011