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  1. V ZR 49/10 - Verjährungshemmung; Mahnverfahren; Mahnbescheid; Aufschlüsselung eines Gesamtbetrages; Mehrzahl von Einzelforderungen; fehlgeschlagener Grundstückskauf
    Leitsatz: Das Erfordernis zur Aufschlüsselung eines Gesamtbetrages besteht nur dann, wenn eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend gemacht wird. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    13.05.2011
  2. V ZR 166/10 - Zuständigkeit für die Erteilung der Verwalterzustimmung
    Leitsatz: Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, sind sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert. Das gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung in der Form einer Anweisung an den Verwalter getroffen haben, die Zustimmung zu verweigern.
    BGH
    13.05.2011
  3. V ZR 202/10 - Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtungsklage
    Leitsatz: a) Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind. b) Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.
    BGH
    13.05.2011
  4. V ZB 263/10 - Bestellung einer Grundschuld durch bevollmächtigten Vertreter der GbR; Grundbucheintragung; dingliche Belastung; Vollmacht
    Leitsatz: Ein Gesellschafter kann eine GbR auch aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmachten der übrigen Gesellschafter vertreten. Diese müssen nicht die ausdrückliche Ermächtigung enthalten, sie als Gesellschafter der GbR zu vertreten. Es genügt, wenn das Handeln von der Vollmacht gedeckt ist (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.05.2011
  5. VIII ZR 42/10 - Unzulässiges Teilurteil als wesentlicher Verfahrensmangel; Berücksichtigung von Amts wegen
    Leitsatz: a) Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (Aufgabe von BGH, Urteile vom 18. Dezember 1954 - II ZR 76/54, BGHZ 16, 71; vom 22. März 1991 - V ZR 16/90; vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94; vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99). b) Hat das Gericht hinsichtlich eines abtrennbaren Teils des Rechtsstreits auf übereinstimmenden Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens angeordnet, ist ein Teilurteil über den übrigen Teil des Rechtsstreits wegen der bei erneuter Aufnahme des Verfahrens bestehenden Gefahr einer abweichenden Entscheidung nicht zulässig.
    BGH
    11.05.2011
  6. VI ZR 196/10 - „Augenblicksversagen“; Fahrlässigkeit; Brandschaden
    Leitsatz: Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett auf einem Küchenherd.
    BGH
    10.05.2011
  7. VII ZR 28/10 - Außerordentliche Kündigung des Werkvertrages wegen nicht behobener Mängel; untaugliche Mängelbeseitigung; alternativlose Mängelbeseitigung; Ausbau einer Treppe
    Leitsatz: Ist die Mängelbeseitigung nur auf eine bestimmte Weise möglich, ist der Unternehmer verpflichtet, diese vorzunehmen. Der Besteller kann ein dieser Verpflichtung nicht entsprechendes und damit untaugliches Angebot von vornherein zurückweisen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 27/00, BGHZ 149, 289, 293).
    BGH
    05.05.2011
  8. VII ZR 161/10 - Pauschale Vergütung des Werkunternehmers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung; Nachweismöglichkeit einer geringeren Vergütung; entgangener Gewinn; Prozentanteil am Werklohn; Bauvertrag; Angemessenheitskontrolle
    Leitsatz: a) Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit einer vom Unternehmer gestellten Klausel, die die Höhe der Vergütung des Unternehmers nach § 649 Satz 2 BGB bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mit einer Pauschale regelt, ist § 308 Nr. 7a BGB in entsprechender Anwendung. Wegen der vergleichbaren Interessenlage ist auch § 309 Nr. 5b BGB entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94, BauR 1997, 156 = ZfBR 1997, 36). b) Ist dem Besteller durch eine solche Klausel der Nachweis gestattet, dass die dem Unternehmer nach § 649 BGB zustehende Vergütung wesentlich niedriger ist als die Pauschale, so kommt dadurch hinreichend klar und den Anforderungen des Gesetzes genügend zum Ausdruck, dass auch der Nachweis gestattet ist, dem Auftragnehmer stehe überhaupt keine Vergütung zu. c) Eine Klausel, die den entgangenen Gewinn und die bis zur Kündigung getätigten Aufwendungen pauschaliert, hält einer Überprüfung anhand des § 308 Nr. 7a BGB nur stand, wenn sie sich im Rahmen der gemäß § 649 Satz 2 BGB typischerweise zu beanspruchenden Vergütung hält. Werden mit der Pauschale 15 % des vereinbarten Werklohns geltend gemacht, sind für die Angemessenheitskontrolle dazu konkrete tatsächliche Feststellungen zu treffen.
    BGH
    05.05.2011
  9. VIII ZR 195/10 - Verjährung der Ersatzansprüche des Mieters wegen der von ihm irrig ausgeführten Renovierung; Schönheitsreparaturen; kurze Verjährungsfrist; Verwendungen des Mieters; ungerechtfertigte Bereicherung; freiwillige Vermögensopfer; Regelverjährung
    Leitsatz: Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.
    BGH
    04.05.2011
  10. VIII ZR 146/10 - Zulässige Klage auf künftige Leistung bei hohem Mietrückstand
    Leitsatz: Eine Klage des Vermieters auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO ist zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Mietnebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen.
    BGH
    04.05.2011