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  1. VG 29 A 220.94 - Bodenreformgrundstück; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; SMAD Befehl Nr. 110; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; östereichisches Vermögen
    Leitsatz: Offensichtliche Unbegründetheit eines Restitutionsantrags, mit dem die Rückgabe im Zuge der Bodenreform enteigneter Ländereien begehrt wird, die einem Österreicher gehörten.
    VG Berlin
    22.06.1995
  2. 2 UH 1/95 - Mieterhöhung; Kappungsgrenze; Wirksamkeitszeitpunkt
    Leitsatz: Für die Feststellung der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG ist der Mietzins zugrunde zu legen, der drei Jahre vor dem Wirksamwerden des Erhöhungsverlangens geschuldet wurde; auf den drei Jahre vor Zugang des Erhöhungsverlangens geschuldeten Mietzins kommt es nicht an (Anschluß an den Rechtsentscheid des BayObLG vom 10. März 1988 - RE-Miet 2/88 = WuM 1988, 117 = ZMR 1988, 228 = DWW 1988, 162).
    OLG Celle
    31.10.1995
  3. 311 S 39/94 - Schönheitsreparaturen; nichtige Klausel
    Leitsatz: Die Kl. ist Vermieterin einer Wohnung im Hause E. in Hamburg. Sie verlangt vom Bekl., der seit 1968 Mieter der Wohnung ist, einen Kostenvorschuß zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:Der Rechtsstreit wird dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist bei der Vermietung einer im Zeitpunkt des Vertragsbeginns unrenovierten Wohnung die formularmäßige Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, wenn der Vertrag zugleich eine Allgemeine Geschäftsbedingung enthält, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, vor dem Einzug, spätestens kurz nach Einzug eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen?
    LG Hamburg
    24.02.1995
  4. 2/11 S 118/95 - Bereicherungsanspruch wegen überhöhter Miete, hier: Tatbestandsmerkmal des geringen Angebotes
    Leitsatz: Der Vorwurf der Unangemessenheit des vereinbarten Mietzinses setzt tatbestandsmäßig voraus, daß der Mietzins auf der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbarem Wohnraum bei Vertragsabschluß beruht. Hierbei ist nicht auf ein stadtteilbezogenes Angebot abzustellen, sondern auf die Nachfragesituation vergleichbaren Wohnraums im gesamten Stadtgebiet.
    LG Frankfurt am Main
    05.09.1995
  5. 8 RE-Miet 8850/96 - Mieterhöhungserklärung wegen gestiegener Betriebskosten
    Leitsatz: Eine auf § 4 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) in Verbindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 des Gesetzes zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin vom 14. Juli 1987 (GVW) gestützte Erhöhungserklärung des Mietzinses wegen gestiegener Betriebskosten ist, sofern eine Erhöhung des Bruttokaltmietzinses nach § 2 MHG in Verbindung mit § 2 GVW vorausgegangen ist, nur insoweit gerechtfertigt, als das Ansteigen der Betriebskosten nach dem Wirksamwerden dieser Mieterhöhung geltend gemacht wird.
    KG
    05.08.1995
  6. 2/11 S 112/95 - Zum Entstehen des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses zum Umfang; Verwendungsersatzansprüche des Vermieters: Verjährungsbeginn; zum Sicherungszweck der Mietkaution
    Leitsatz: 1. Um einen Schadensersatzanspruch wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gemäß § 326 Abs. 1 BGB zum Entstehen zu bringen, ist es zulässig, die Mahnung mit der die Fälligkeit begründenden Handlung (hier der Kündigung, welche das Mietverhältnis beendet hat und den Anspruch auf Vornahme der Endrenovierung fällig werden ließ) zu verbinden. Einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geschuldeter Schönheitsreparaturen (§ 326 Abs. 1 Satz 2 BGB) folgt als Verzugsschaden der zeitentsprechende Mietausfall bis zum Zeitpunkt einer Weitervermietung nach Abschluß der Renovierungsmaßnahmen. 2. Entscheidend für den "Rückerhalt" der Mietsache zur Feststellung des Verjährungsbeginns ist allein der Umstand, daß dem Vermieter freier Zugang zur Mietwohnung gewährt wird und dieser die Möglichkeit hat, die Mietsache ungehindert auf etwaige Mängel hin in Augenschein zu nehmen. 3. Die Mietkaution hat die Aufgabe, Ansprüche aus der Abwicklung des Mietverhältnisses abzusichern; sie ist jedoch kein Druckmittel, um eigene Ansprüche in der Schwebe zu halten.
    LG Frankfurt am Main
    01.12.1995
  7. VG 29 A 198.94 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Berliner Liste A; SMAD
    Leitsatz: Zum besatzungshoheitlichen Charakter einer Enteignung nach der "Berliner Liste A" (zur "Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum" vom 10. Mai 1949; Zusammenfassung der Rechtsprechung)
    VG Berlin
    03.02.1995
  8. 21a C 224/95 - Unwirksame Vereinbarung; Vertragsstrafe; Reuegeld; Geldzahlung; vorzeitige Vertragsaufhebung
    Leitsatz: Die Vereinbarung einer Geldzahlung als Gegenleistung für die vorzeitige Vertragsaufhebung ist bei Wohnraum unwirksam.
    AG Charlottenburg
    20.11.1995
  9. VG 29 A 10.95 - Anmeldefrist; Wiedereinsetzung; Ausschlussfrist
    Leitsatz: Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist.
    VG Berlin
    07.09.1995
  10. VG 25 A 88.94 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch
    Leitsatz: Zur Vermutung eines verfolgungsbedingten Verlustes.
    VG Berlin
    21.08.1995