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Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; SMAD Befehl Nr. 110; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; östereichisches Vermögen
Leitsatz
Offensichtliche Unbegründetheit eines Restitutionsantrags, mit dem die Rückgabe im Zuge der Bodenreform enteigneter Ländereien begehrt wird, die einem Österreicher gehörten.
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