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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 546)

  1. - OVG 2 S 3.95 - Ersatzvornahme; Auslagen; Kostenanforderung; aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Ersatzvornahme nach § 10 VwVG sind keine Auslagen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 VwVG i. V. m. § 344 Abs. 1 Nr. 8 AO und daher auch keine Kosten i. S. des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 2. Rechtsbehelfe gegen die Anforderung von Kosten, die durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme (§ 15 ASOG Bln) oder durch einen sofortigen Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG) entstanden sind, haben bei einer dem Art. 19 Abs. 4 GG und dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO entsprechenden Auslegung des § 187 Abs. 3 VwGO (§ 4 AGVwGO) aufschiebende Wirkung.
    OVG Berlin
    13.04.1995
  2. OVG 2 S 35.94 - Baugenehmigung; Bauvorlagen; Baueinstellungsanordnung
    Leitsatz: 1) Die mit Zugehörigkeitsvermerk der Bauaufsichtsbehörde versehenen Bauvorlagen sind Bestandteil der Baugenehmigung und für die Ermittlung eines Regelungsgehalts verbindlich. 2) Ein die Anordnung der Einstellung der Bauarbeiten rechtfertigendes Abweichen von den genehmigten Bauvorlagen ist jedenfalls dann gegeben, wenn die veränderte Ausführung des Bauvorhabens so erheblich ist, daß die Genehmigungsfrage erneut aufgeworfen wird.
    OVG Berlin
    26.01.1995
  3. OVG 2 B 5.93 - Baurecht; Werbetafel; Erhaltungsverordnung; Orts- und Straßenbild
    Leitsatz: Die Errichtung einer großflächigen Werbetafel für wechselnden Plakatanschlag kann die auf Grund einer Erhaltungsverordnung beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes stören und deshalb bauordnungsrechtlich unzulässig sein.
    OVG Berlin
    28.07.1995
  4. 8 REMiet 3/93 - Rechtsentscheid; Abweichung; Räumungsklage; Mitmieter
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid des BGH ist auch dann einzuholen, wenn LG und OLG in Übereinstimmung mit dem BGH vom Rechtsentscheid eines anderen OLG abweichen wollen, sofern sich die Auffassung des BGH nicht aus einem Rechtsentscheid ergibt. 2. Auch der Mitmieter, der aus der Wohnung ausgezogen ist, kann auf Räumung und Herausgabe verklagt werden.
    OLG Stuttgart
    22.05.1995
  5. 8 REMiet 1/94 - Kündigungsperrfrist; Sozialklausel; Wohnungseigentum
    Leitsatz: Das Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung - Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.4.1993, BGBl. I S. 466, 487 - ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen das Wohnungseigentum vor dem 1.5.1993 veräußert worden ist.
    OLG Stuttgart
    22.02.1995
  6. 4 RE-Miet 1/93 - Verlängerungsfiktion; Formular-Wohnungsmietvertrag; Formularklausel; Verlängerung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Die Verlängerungsfiktion des § 568 BGB wird in einem Formular-Wohnungsmietvertrag, da es an einer wirksamen Einbeziehung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG fehlt, nicht wirksam durch folgende Klausel abbedungen: Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so findet § 568 BGB keine Anwendung.
    OLG Schleswig
    27.03.1995
  7. 5 UH 1/94 - Betriebskostenvereinbarung; sonstige Betriebskosten
    Leitsatz: Es ist nicht zu erwarten, daß es zu unterschiedlichen Auffassungen darüber kommt, daß über die Betriebskostenposition "sonstige Betriebskosten" der Anlage 3 Ziff. 17 zu § 27 II. BV vergessene Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden könnten. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Oldenburg
    22.02.1995
  8. 6 U 109/95 - Provision; Doppeltätigkeit; Makler; Maklerlohn
    Leitsatz: Zur Provisionspflicht bei Doppeltätigkeit eines Maklers.
    OLG Naumburg
    27.09.1995
  9. 21 U 5722/94 - Aufwendungen des Mieters für den Umbau eines früheren Stalls zu einer Werkstatt
    Leitsatz: 1. Aufwendungen, die dazu dienen, die Mietsache erst in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, sind keine notwendigen Verwendungen i. S. des § 547 I BGB. 2. Baut der Mieter einen früheren Stall, den er in Kenntnis dieser Tatsache angemietet hat, für seine Zwecke zum Betrieb einer Werkstatt aus, so steht ihm gegen den Vermieter kein Anspruch aus § 547 II i. V. mit § 683 BGB zu, weil er nicht den Willen hatte, gerade für den Vermieter um der Sache willen tätig zu werden. 3. Von einem Fehler der Mietsache kann nur gesprochen werden, wenn der tatsächliche Zustand (Istzustand) von dem vertraglich geschuldeten Zustand (Sollzustand) abweicht. Ein solcher Fehler liegt nicht vor, wenn der Mieter die Mietsache in wesentlicher Kenntnis ihrer Beschaffenheit anmietet. In einem solchen Fall stehen dem Mieter, wenn er Investitionen tätigt, Schadensersatzansprüche gem. § 538 II BGB nicht zu. 4. Ersatz für Investitionen gem. §§ 812, 818 I BGB kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter hieraus konkreten Nutzen zieht oder wenn sie den Verkehrswert der Mietsache erhöht haben.
    OLG München
    21.04.1995
  10. 21 U 3013/95 - Garantiehaftung; Mangel; anfänglicher Mangel; Schadensersatz
    Leitsatz: Der Vermieter hat dem Mieter den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die mangelhafte Fassade des Gebäudes entsteht. Hierzu gehören alle Mangelfolge- und Begleitschäden, insbesondere auch der entgangene Gewinn.
    OLG München
    01.12.1995