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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 546)
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VG 9 A 314.95 - Investitionsvorrangbescheid; Anmelder; Restitutionsanspruch; Rückerwerb des Restitutionsanspruchs; Erwerber; Anfechtung; RückübertragungsanspruchLeitsatz: Der vermögensrechtliche Anmelder kann sein Recht, gegen einen Investitionsvorrangbescheid vorzugehen, nicht dadurch wiedererlangen, daß er den Restitutionsanspruch nach Abtretung zurückerwirbt.VG Berlin17.11.1995
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62 S 199/95 - Mietermodernisierung; Aufwendungsentschädigung:WBK-ZuschüsseLeitsatz: Im Falle der Mietermodernisierung sind bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses entschädigungspflichtig nur solche Aufwendungen des Mieters, die nicht bereits durch die Zuschüsse der WBK abgedeckt sind.LG Berlin16.11.1995
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VfGBbg 15/95 - Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Berichtigung eines unrichtigen GrundbucheintragesLeitsatz: In Grundbuchsachen macht die Möglichkeit der Grundbuchberichtigungsklage (§ 894 BGB) die Anrufung des Verfassungsgerichts unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unzulässig.VerfGH Brandenburg16.11.1995
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BLw 27/95 - Abweichungsrechtsbeschwerde in LandwirtschaftssachenLeitsatz: Ob eine Abweichung für die Entscheidung tragend geworden ist, bestimmt sich vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Oberlandesgerichts aus.BGH16.11.1995
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9a C 143/94 - Mietgebrauch; Parabolantenne; Entfernungsanspruch des VermietersLeitsatz: 1. Bei optischer Beeinträchtigung und vorhandener Kabelanschlußmöglichkeit besteht ein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung der mieterseits aufgestellten Parabolantenne. 2. Verändert der Mieter während des Rechtsstreits den Standort der Parabolantenne, hat sich der ursprüngliche Klageantrag des Vermieters in der Hauptsache erledigt; ein neuer Entfernungsanspruch ist begründet, wenn auch am neuen Standort der Vermieter die Anbringung nicht dulden muß.AG Tiergarten14.11.1995
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9a C 143/94 - Mietgebrauch; Parabolantenne; Entfernungsanspruch des VermietersLeitsatz: 1. Bei optischer Beeinträchtigung und vorhandener Kabelanschlußmöglichkeit besteht ein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung der mieterseits aufgestellten Parabolantenne. 2. Verändert der Mieter während des Rechtsstreits den Standort der Parabolantenne, hat sich der ursprüngliche Klageantrag des Vermieters in der Hauptsache erledigt; ein neuer Entfernungsanspruch ist begründet, wenn auch am neuen Standort der Vermieter die Anbringung nicht dulden muß.AG Tiergarten14.11.1995
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VG 13 A 496/95 - Abbruchsgenehmigung; TeilabrißgenehmigungLeitsatz: 1. Eine Abbruchsgenehmigung enthält auch die Genehmigung für einen Teilabriß. 2. Zum Anspruch des Eigentümers auf Erteilung einer Teilabrißgenehmigung, wenn aus sachwidrigen Gründen die Behörde untätig bleibt. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin13.11.1995
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1 BvR 2119/95 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; ParabolantenneLeitsatz: Der Vermieter braucht eine eigenmächtig angebrachte Parabolantenne an einem nicht genehmen Ort nicht zu dulden. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG10.11.1995
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V ZR 179/94 - Anspruchskonkurrenz zwischen einem öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch und seinem zivilrechtlichen Berichtigungsanspruch; Überprüfung des Vorgangs als EnteignungLeitsatz: Die Frage einer Anspruchskonkurrenz zwischen einem öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch und seinem zivilrechtlichen Berichtigungsanspruch kann sich nur dann stellen, wenn der Berechtigte überhaupt von einer enteignenden Maßnahme betroffen worden ist. Zivilrechtlicher Überprüfung zugänglich ist mithin, ob überhaupt ein enteignender Vorgang stattgefunden hat.BGH10.11.1995
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V ZR 170/94 - Grundbuchberichtigungsanspruch; Veräußerung durch grundlos bestellten staatlichen VerwalterLeitsatz: Ein Grundbuchberichtigungsanspruch kann nicht darauf gestützt werden, daß die Bestellung des staatlichen Verwalters in den Vorschriften der DDR keine Grundlage hatte und die Voraussetzungen zur Veräußerung des verwalteten Vermögens nach der "Verwalterverordnung" vom 11. Dezember 1968 (GBl. II 1969 S. 1) nicht vorgelegen haben (im Anschluß an BGH, Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 243/94, NJW 1995, 2707, für BGHZ bestimmt).BGH10.11.1995