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Urteil Mietermodernisierung
Schlagworte
Mietermodernisierung; Aufwendungsentschädigung:WBK-Zuschüsse
Leitsatz
Im Falle der Mietermodernisierung sind bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses entschädigungspflichtig nur solche Aufwendungen des Mieters, die nicht bereits durch die Zuschüsse der WBK abgedeckt sind.
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