« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 313)
Sortierung:
-
8 W ReMiet 97/84 - Unwirksamwerden einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung; Mietverhältnis; Beendigung; Kündigung; Zahlungsverzug; Mietzinszahlung; Verzug; Verzugsfolgen; Heilungsmöglichkeit; Schonfrist; Befriedigung des Vermieters; nachträgliche; Verbrauch derLeitsatz: Eine wegen Zahlungsverzuges ausgesprochene Kündigung von Wohnraum wird auch dann nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB unwirksam, wenn die nachträgliche Befriedigung des Vermieters (oder die Verpflichtung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung) hinsichtlich des fälligen Mietzinses und der Nutzungsentschädigung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Räumungsanspruch (noch) nicht rechtshängig gemacht worden ist. Eine derart unwirksam gewordene Kündigung muß sich der Mieter auch im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB entgegenhalten lassen, so daß eine auf erneuten Zahlungsverzug des Mieters gestützte Kündigung, die innerhalb von zwei Jahren nach der früheren, unwirksam gewordenen Kündigung ausgesprochen wird, nicht wieder unter den Voraussetzungen des § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB unwirksam werden kann.KG05.03.1984
-
8 W REMiet 97/84 - Unwirksamwerden einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Zahlungsverzug; Mietzinszahlung, Verzug; Verzugsfolgen, Heilungsmöglichkeit; Schonfrist; Befriedigung des Vermieters, nachträgliche; Verbrauch der Heilungsmöglichkeit; Nachholungsrecht; RäumungsanspruchLeitsatz: Eine wegen Zahlungsverzuges ausgesprochene Kündigung von Wohnraum wird auch dann nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB unwirksam, wenn die nachträgliche Befriedigung des Vermieters (oder die Verpflichtung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung) hinsichtlich des fälligen Mietzinses und der Nutzungsentschädigung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Räumungsanspruch (noch) nicht rechtshängig gemacht worden ist. Eine derart unwirksam gewordene Kündigung muß sich der Mieter auch im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB entgegenhalten lassen, so daß eine auf erneuten Zahlungsverzug des Mieters gestützte Kündigung, die innerhalb von zwei Jahren nach der früheren, unwirksam gewordenen Kündigung ausgesprochen wird, nicht wieder unter den Voraussetzungen des § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB unwirksam werden kann.KG05.03.1984
-
61 S 373/83 - Stichtagsmiete im Verhältnis zur preisrechtlich zulässigen Miete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Mietzins, preisrechtlich zulässig; DarlegungslastLeitsatz: Es besteht keine die Darlegungslast umkehrende Vermutung dafür, daß die Stichtagsmiete die preisrechtlich zulässige Miete ausschöpft.LG Berlin05.03.1984
-
61 S 387/83 - Positive Vertragsverletzung durch bauliche Veränderungen; Gebrauch der Mietsache; bauliche Veränderungen; Kunststoff- Fenster; positive VertragsverletzungLeitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters vorhandene Holzkastendoppelfenster durch Kunststoffenster zu ersetzen.LG Berlin05.03.1984
-
6 C 776/83 - Nebenkostenabrechnung, Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen; Mietnebenkosten, Abrechnungsunterlagen, Einsichtsrecht des MietersLeitsatz: Bestreitet ein Mieter die Ansätze in einer Umlageabrechnung des Vermieters, so ist das Bestreiten unzulässig, wenn er nicht vorher von seinem Recht auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen Gebrauch gemacht hat, um daraufhin substantiiert zu bestreiten.AG Charlottenburg06.03.1984
-
12 C 730/83 - Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs bei überzahlten Wertverbesserungszuschlägen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Rückforderungsbegehren; Preisstellenbescheid; Unanfechtbarkeit; Bestandskraft; aufschiebende Wirkung; Aussetzung des VerfahrensLeitsatz: 1. Zur Frage, ob § 18 Abs. 5 I. BMG auch auf das Rückforderungsbegehren des Mieters wegen überzahlter Wertverbesserungszuschläge anwendbar ist. 2. § 18 Abs. 5 I. BMG hindert das Zivilgericht nicht, aus Gründen der Prozeßökonomie das Verfahren gem. § 148 ZPO auszusetzen.AG Schöneberg06.03.1984
-
63 S 274/83 - Komfortzuschlag nach Auswechslung von Sanitärgegenständen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Komfortzuschlag; Mieterhöhung; Bad, erstmalige Einrichtung; Sanitärgegenstände; Kohlebadeofen; Durchlauferhitzer; WertverbesserungszuschlagLeitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen des Komfortzuschlages für ein Bad. 2. Der Erhebung des Komfortzuschlages steht es nicht entgegen, daß für die Auswechslung von Sanitärgegenständen und für das Ersetzen des Kohlebadeofens durch einen Durchlauferhitzer ein Wertverbesserungszuschlag zu zahlen ist.LG Berlin06.03.1984
-
29 S 68/83 - Mietkaution; ausdrückliche/Erwähnung der Zweckbestimmung einer Kaution; Erledigungserklärung/in der Hauptsache; Erwähnung/der Zweckbestimmung einer Sicherheitsleistung; Kaution/Pflicht zur Erwähnung der Zweckbestimmung; Kenntnis/vom Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung; Kosten/Aufteilung gemäß § 91 a ZPO; Unwirksamkeit/einer Kaution; Zweckbestimmung/einer KautionLeitsatz: Eine Mietkautionsvereinbarung, in der nicht die Zweckbestimmung ausdrücklich in Übereinstimmung mit § 29 a Abs. 6 I. BMG erwähnt wird, ist unwirksam.LG Berlin13.03.1984
-
62 S 229/83 - Gleitklausel; bauliche/Veränderung; Mieterhöhungserklärung; Mietgleitklausel; rückwirkende/Geltendmachung einer Mietgleitklausel; Veränderung/bauliche; Vorbehalt/in einer Mieterhöhungserklärung; Wirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; WirtschaftlichkeitsberechnungLeitsatz: Die mietvertragliche Gleitklausel kann sich mangels entgegenstehender Anhaltspunkte nur auf solche durch gesetzliche oder behördliche Regelungen nach Abschluß des Mietvertrages zulässig werdende Mieterhöhungen beziehen, die für die baulich unverändert bleibende Wohnung gelten.LG Berlin15.03.1984
-
OVG 4 B 43.83 - Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserung; Kastendoppelfenster; Isolierglasfenster; Kunststoffenster; Einsparung von Heizenergie; Instandhaltungskosten; Schallschutzverbesserung; GebrauchsvorteileLeitsatz: Der Austausch vorhandener Kastendoppelfenster gegen Kunststoffenster mit Isolierverglasung ist keine Wertverbesserung im Sinne des § 11 AMVOB.OVG Berlin15.03.1984