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Urteil Positive Vertragsverletzung durch bauliche Veränderungen
Schlagworte
Positive Vertragsverletzung durch bauliche Veränderungen; Gebrauch der Mietsache; bauliche Veränderungen; Kunststoff- Fenster; positive Vertragsverletzung
Leitsatz
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters vorhandene Holzkastendoppelfenster durch Kunststoffenster zu ersetzen.
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