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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 313)

  1. 4 B 41.83 - Materielle Rechtskraft; Bindung/der Verwaltungsgerichte an Zivilurteile; Kammergericht/materielle Rechtskraft der Urteile; materielle/Rechtskraft; Rechtskraft/materielle; Urteil/materielle Rechtskraft; Verwaltungsgerichte/Bindung an Zivilurteile; Vorfrage/Bindungswirkung
    Leitsatz:
    OVG Berlin
    24.01.1984
  2. 62 S 174/83 - Kündigungserklärung bei Mietermehrheit; Mietverhältnis, Kündigung; Mietermehrheit; Kündigungserklärung; Stellvertretung; Formularklausel
    Leitsatz: Wurde von mehreren Personen gemeinsam eine Wohnung gemietet, so muß eine Kündigungserklärung von allen oder wenigstens im Namen aller Kündigenden unter Angabe des Vertretungsverhältnisses ausgesprochen werden. Sonst ist sie unwirksam und hat weder Einzel- noch Gesamtwirkung. Eine Formularklausel, wonach die Kündigung eines Mieters die Beendigung des gesamten Mietverhältnisses bewirken soll, ist unwirksam.
    LG Berlin
    26.01.1984
  3. 64 S 324/83 - Rückwirkung der Zustellung; Verjährungsunterbrechung; Verjährung der Ersatzansprüche; Unterbrechung der Verjährungsfrist; Mahnbescheid, Zustellung; Zustellung, demnächst; Wohnanschrift, neue
    Leitsatz: Will der Vermieter eine Verjährungsfrist durch einen Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbrechen, so hat er alles zu tun, damit der Mahnbescheid demnächst (schnellstmöglich) zugestellt werden kann.
    LG Berlin
    27.01.1984
  4. 4 REMiet 7/83 - Kündigung wegen Abbruch des Gebäudes
    Leitsatz: 1. Eine auf § 564 b Abs. 2 BGB gestützte Kündigung - hier wegen geplanten Abbruches des Gebäudes -, die nur deshalb unwirksam ist, weil die vom Vermieter angegebenen und dem Mieter mitgeteilten Kündigungsgründe nach richterlicher Beurteilung kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergeben, begründet keinen Schadensersatzanspruch das Mieters gegen den Vermieter, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der Nichterfüllung des Vertrages gemäß § 326 Abs. 1 BGB noch unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung noch unter dem der unerlaubten Handlung gemäß §§ 82 Abs. 1, 823 Abs. 2 i. V. m. § 564 b BGB, solange keine Umstände dafür zutage treten, daß der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 564 b normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat (etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen). 2. § 564 b BGB ist kein Schutzgesetz i . S. des § 823 Abs. 2 BGB dahin, daß der Mieter vor den Nachteilen geschützt werden soll, die ihm dadurch entstehen, daß er einer unwirksamen Kündigung des Vermieters freiwillig Folge leistet und den Besitz an der bis dahin innegehaltenen Mietwohnung aufgibt.
    OLG Hamm
    31.01.1984
  5. 63 S 184/83 - Verspätete Rückgabe der Mietsache; Vermieterpflichten; Rückgabe der Mietsache; Nutzungsentschädigung; Besichtigungspflicht; Schönheitsreparaturen; Dübellöcher
    Leitsatz: Es gehört nicht zu den Pflichten des Vermieters, die Mieträume vor Beendigung des Mietverhältnisses zu besichtigen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.
    LG Berlin
    31.01.1984
  6. 62 S 173/83 - Mietvorvertrag; Abschluß/des Mietvertrages; Angebot/zum Abschluß eines Mietvertrages; aufschiebend/bedingter Mitaufhebungsvertrag; Bedingung/aufschiebende; Mietaufhebungsvertrag/aufschiebend; bedingter Vorvertrag; Zusage/der Übersendung des Mietvertrages
    Leitsatz: Ein zum Abschluß eines Mietvertrages berechtigender Vorvertrag setzt die Einigung von Vermieter und Mieter zumindest über die wesentlichen Punkte des Inhalts des abzuschließenden Mietvertrags voraus.
    LG Berlin
    02.02.1984
  7. 13 C 532/83 - Ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung, Altbauwohnraum, Heizkostenabrechnung, Mindestanforderungen, Einsichtsrecht, Aufklärungsrecht
    Leitsatz: Hat der Vermieter Heizkostenabrechnungen erteilt, die formell den Mindestanforderungen entsprechen, kann der Mieter nicht auf Erteilung weiterer Abrechnungen klagen, sondern die Rechte aus § 25 a AMVOB bieten die einzige und richtige Möglichkeit für den Mieter, sich Aufklärung zu verschaffen.
    AG Charlottenburg
    03.02.1984
  8. 5 C 77/83 - Betriebskostenabrechnung; Aufzugskosten/Rückwirkung der Abrechnung; Beginn/der Frist des § 10 Abs. 2 WoBindG; Frist/des § 10 Abs. 2 WoBindG; Heizkosten/Rückwirkung der Abrechnung; Nebenkostenabrechnung/Rückwirkung; Rechtsentscheid/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Richterrecht/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Rückwirkungsverbot/für Rechtsentscheide; Warmwasserkosten/Rückwirkung der Abrechnung
    Leitsatz: Der Anwendung des Rechtsentscheids des OLG Hamm vom 17.8.1982 - 4 Re-Miet 2/82 -, nach dem der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten oder praktizierten Stichtag über die geleisteten Vorschüsse abrechnen muß, um nicht mit Nachzahlungsforderungen aus der Umlagenabrechnung ausgeschlossen zu werden, auf vor dem Rechtsentscheid erteilte Abrechnungen, widerspricht nicht dem Rückwirkungsverbot.
    AG Charlottenburg
    06.02.1984
  9. 64 S 288/83 - Mietrechtsübergang durch Kauf; Grundstücksveräußerung; Eintritt des Erwerbers; Veräußerungstatbestand; Erwerbstatbestand; Darlegungslast
    Leitsatz: Wer seine Berechtigung zur Geltendmachung von Mietzinsansprüchen behauptet, muß seine Aktivlegitimation durch eine lückenlose Kette von Veräußerungstatbeständen, ausgehend vom ursprünglichen Vermieter über sämtliche Zwischenerwerber bis zum jetzigen Eigentümer beweisen, wobei der jeweilige Erwerbstatbestand konkret zu bezeichnen ist.
    LG Berlin
    08.02.1984
  10. 62 T 4/84 - Streitwert; Ermessen/bei Streitwertfestsetzung; freies/Ermessen bei Streitwertfestsetzung; Heizkostenabrechnung/Streitwert; Höhe/bereits erbrachter Heizkostenvorschüsse; Streitwert/einer Heizkostenabrechnung; Wert/des Klageanspruchs; Zinsverlust/als Streitwert
    Leitsatz: Bei einer Klage auf Vorlage einer Heizkostenabrechnung ist der Streitwert nach freiem Ermessen festzusetzen.
    LG Berlin
    09.02.1984