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Urteil Kündigungserklärung bei Mietermehrheit
Schlagworte
Kündigungserklärung bei Mietermehrheit; Mietverhältnis, Kündigung; Mietermehrheit; Kündigungserklärung; Stellvertretung; Formularklausel
Leitsatz
Wurde von mehreren Personen gemeinsam eine Wohnung gemietet, so muß eine Kündigungserklärung von allen oder wenigstens im Namen aller Kündigenden unter Angabe des Vertretungsverhältnisses ausgesprochen werden. Sonst ist sie unwirksam und hat weder Einzel- noch Gesamtwirkung. Eine Formularklausel, wonach die Kündigung eines Mieters die Beendigung des gesamten Mietverhältnisses bewirken soll, ist unwirksam.
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