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Urteil Verspätete Rückgabe der Mietsache
Schlagworte
Verspätete Rückgabe der Mietsache; Vermieterpflichten; Rückgabe der Mietsache; Nutzungsentschädigung; Besichtigungspflicht; Schönheitsreparaturen; Dübellöcher
Leitsatz
Es gehört nicht zu den Pflichten des Vermieters, die Mieträume vor Beendigung des Mietverhältnisses zu besichtigen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.
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