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Urteil Rückwirkung der Zustellung
Schlagworte
Rückwirkung der Zustellung; Verjährungsunterbrechung; Verjährung der Ersatzansprüche; Unterbrechung der Verjährungsfrist; Mahnbescheid, Zustellung; Zustellung, demnächst; Wohnanschrift, neue
Leitsatz
Will der Vermieter eine Verjährungsfrist durch einen Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbrechen, so hat er alles zu tun, damit der Mahnbescheid demnächst (schnellstmöglich) zugestellt werden kann.
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