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OVG 4 B 45.83 - Modernisierungsmaßnahme; Modernisierungskosten für Eigenleistung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Modernisierungskosten; Eigenarbeit (Vermieter); Schornstein, Ausbrennen, Ausschleudern; Perlmuttversiegelung; Baukostenzuschuß´Leitsatz: 1. Die Kosten für das Ausbrennen und Ausschleudern von Schornsteinen im Zusammenhang mit dem Einbau einer Gasetagenheizung gehören zu den Modernisierungskosten. 2. Zur Bewertung von Modernisierungsmaßnahmen in Eigenarbeit. 3. Die Versiegelung von bisher nicht versiegeltem Parkett ist keine Wertverbesserung. 4. Zur Berücksichtigung eines vom Mieter gezahlten Baukostenzuschusses bei der Festsetzung des Modernisierungszuschlages.OVG Berlin27.03.1984
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OVG 4 B 47.83 - Maßnahme zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhung; Modernisierungszuschlag; Heizenergie, Einsparung von; FassadenverkleidungLeitsatz: 1. Zur Bestimmung des Begriffs der nachhaltigen Einsparung von Heizenergie (§ 11 Abs. 1 Satz 1 AMVOB, § 3 Abs. 2 ModEnG; hier: Fassadenverkleidung der Rückfront eines Hauses). 2. Für die Beantwortung der Frage, ob durch eine Fassadenwärmedämmung Heizenergie eingespart worden ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die Wärmedämmung durch die Fassadenverkleidung gegenüber einer - hypothetisch - ordnungsgemäß instandgesetzten Wand wesentlich verbessert worden ist. 3. Ob nachhaltig Heizenergie eingespart worden ist, ist an Hand der Betrachtung der Dämmwerte vor und nach der baulichen Maßnahme zu entscheiden; es ist im Grundsatz jedoch nicht ausgeschlossen, die Frage auch mit einem Vergleich der Heizkosten zu beantworten. 4. Der Mieterhöhungsgrund der nachhaltigen Energieeinsparung in § 11 Abs. 1 AMVOB hat nicht zur tatbestandlichen Voraussetzung, daß die die Mieterhöhung zulassenden Maßnahmen des Vermieters sich unmittelbar zum Vorteil der Mieter auswirken.OVG Berlin27.03.1984
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OVG 4 B 59.83 - Unzureichende sanitäre Einrichtungen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung - Ausschluß; sanitäre Einrichtungen, unzureichende; Außentoilette, Wohnverhältnisse, gesundeLeitsatz: 1. Ob § 2 Abs. 2 1. MieterhöhungsVO-X. BMG (Ausschluß der allgemeinen Grundmieterhöhung von 8 v.H. zum 1. Juli 1977) von der Ermächtigungsnorm gedeckt ist, ist zweifelhaft. 2. Eine Wohnung ohne Bad und Innentoilette entspricht jedenfalls seit dem 1. Dezember 1975 dann nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, wenn eine vorhandene Außentoilette noch von einer weiteren Mietpartei genutzt wird.OVG Berlin08.05.1984
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OVG 4 B 70.83 - Maßnahme zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhung; Modernisierungszuschlag; Heizenergie, Einsparung von FernwärmeanschlußLeitsatz: 1. Der Begriff der nachhaltigen Einsparung von Heizenergie in § 11 Abs. 1 AMVOB ist derselbe wie in § 3 Abs. 2 ModEnG. 2. Der Mieterhöhungsgrund wegen Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie hat nicht zur tatbestandlichen Voraussetzung, daß die die Mieterhöhung zulassenden Maßnahmen des Vermieters sich unmittelbar zum Vorteil der Mieter auswirken.OVG Berlin21.02.1984
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OVG 4 B 79.83 - Modernisierungsmaßnahme; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertverbesserung; Umstellung der Stromversorgung; SpannungsumstellungLeitsatz: Jedenfalls nach der für Maßnahmen, die bis zum 31. März 1979 begonnen worden sind, geltenden Fassung des § 11 AMVOB ist die Umstellung der Stromversorgung von Drehstrom 220 Volt ohne Nulleiter auf Drehstrom 380/220 Volt mit Nulleiter keine Modernisierung.OVG Berlin14.05.1984
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8 REMiet 1/83 - Zinssatzänderung; fester Zinssatz; DisagioLeitsatz: Wird anläßlich einer Zinssatzänderung statt eines variablen ein fester Zinssatz in Verbindung mit einem Disagio vereinbart, so kann das Disagio in entsprechender Anwendung des § 5 MHG anteilig auf den Mieter umgelegt werden.OLG Stuttgart26.04.1984
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8 REMiet 1/84 - Haftungsausschluß für Feuchtigkeitsschäden; Mietmängel; Feuchtigkeit; Feuchtigkeitsschäden; <br />Gewährleistungsausschluß; Haftungsausschluß; Formularmietvertrag; <br />Instandsetzungspflicht; Abdingbarkeit; GarantiehaftungLeitsatz: Folgende Vereinbarung in Formularmietverträgen über Wohnraum verstößt nicht gegen das AGBG, insbesondere nicht gegen § 9 AGBG: "Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfang die Feuchtigkeitseinwirkung ist, es sei denn, daß der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat."OLG Stuttgart11.04.1984
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8 REMiet 2/84 - Wohnraummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung; Wohnraummietrecht; Zwischenvermietung; Weitervermietung; Drittvermietung; WohnzweckeLeitsatz: Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume darin, daß der Mieter diese an Dritte zu Wohnzwecken untervermietet, so handelt es sich selbst dann nicht um ein "Mietverhältnis über Wohnraum" i.S. des § 564 b BGB, wenn der Mieter als gemeinnütziger Verein mit dem An- und Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt (Bestätigung der Rechtsentscheide des OLG Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83 - und des OLG Braunschweig vom 27.6.1984 - 1 W 15/84 -).OLG Stuttgart23.10.1984
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8 REMiet 2/84 - Gewerberaummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung; Wohnraummietrecht; Zwischenvermietung; Weitervermietung; Drittvermietung; Wohnzwecke; GewerberaummieteLeitsatz: Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume darin, daß der Mieter diese an Dritte zu Wohnzwecken untervermietet, so handelt es sich selbst dann nicht um ein "Mietverhältnis über Wohnraum" i.S. des § 564 b BGB, wenn der Mieter als gemeinnütziger Verein mit dem An- und Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt (Bestätigung der Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83 - und des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27.6.1984 - 1 W 15/84 -).OLG Stuttgart25.10.1984
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8 REMiet 4/83 - Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Wohnung, unrenovierte; Mietsache, Rückgabe; Gebrauch, vertragsgemäßer; Endrenovierung; Quotenregelung - SchönheitsreparaturenLeitsatz: Die in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Klausel, daß der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen einen bestimmten Prozentsatz an Renovierungskosten zu bezahlen hat, ist unwirksam, wenn die gemietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht renoviert und der Vermieter dazu auch nicht verpflichtet war (Ergänzung des Rechtsentscheides vom 10.3.1982 - 8 RE Miet 3/81 -).OLG Stuttgart28.08.1984