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Urteil Maßnahme zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie
Schlagworte
Maßnahme zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhung; Modernisierungszuschlag; Heizenergie, Einsparung von Fernwärmeanschluß
Leitsatz
1. Der Begriff der nachhaltigen Einsparung von Heizenergie in § 11 Abs. 1 AMVOB ist derselbe wie in § 3 Abs. 2 ModEnG.
2. Der Mieterhöhungsgrund wegen Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie hat nicht zur tatbestandlichen Voraussetzung, daß die die Mieterhöhung zulassenden Maßnahmen des Vermieters sich unmittelbar zum Vorteil der Mieter auswirken.
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