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Urteil Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Modernisierungsmaßnahme; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertverbesserung; Umstellung der Stromversorgung; Spannungsumstellung
Leitsatz
Jedenfalls nach der für Maßnahmen, die bis zum 31. März 1979 begonnen worden sind, geltenden Fassung des § 11 AMVOB ist die Umstellung der Stromversorgung von Drehstrom 220 Volt ohne Nulleiter auf Drehstrom 380/220 Volt mit Nulleiter keine Modernisierung.
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