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Urteil Zinssatzänderung
Schlagworte
Zinssatzänderung; fester Zinssatz; Disagio
Leitsatz
Wird anläßlich einer Zinssatzänderung statt eines variablen ein fester Zinssatz in Verbindung mit einem Disagio vereinbart, so kann das Disagio in entsprechender Anwendung des § 5 MHG anteilig auf den Mieter umgelegt werden.
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