« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 313)

  1. II ZR 6/84 - Anspruch des Untermieters bei Abfindung des Untermieters; Untermietverhältnis, gewerbliches; Untermieter; Beendigung des Hauptmietverhältnisses; Abfindungszahlung; Herausgabe der Abfindung
    Leitsatz: § 281 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn der Bestand eines für längere Dauer begründeten Untermietverhältnisses an die Aufrechterhaltung des Hauptmietverhältnisses geknüpft ist und dieses gegen Zahlung einer Abfindung an den Untervermieter vorzeitig aufgehoben wird.
    BGH
    19.11.1984
  2. 61 S 67/84 - Beschränkung des Nachforderungsrechts; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhungserklärung; Nachforderungsanspruch; Betriebskostenerhöhungen; Miete, jeweils zulässige; Nachforderungszeitraum; unechte Rückwirkung; Gleichbehandlungsgebot
    Leitsatz: Die Regelung in § 18 Abs. 3 Satz 3 des I. BMG in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Lande Berlin vom 3. August 1982 (BGBl. I/1106 - GVBl. Berlin II/1424) ist nicht verfassungswidrig.
    LG Berlin
    15.11.1984
  3. 18 C 519/84 - Preisrechtswidrige Leistung - Verjährung des Rückforderungsanspruchs; Verjährung - Rückforderungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Leistung; Herabsetzungsbescheid - Beginn der Verjährung der Rückzahlungsansprüche des Mieters; Stichtagsmiete - Herabsetzungsbescheid als Verjährungsbeginn
    Leitsatz: Die Verjährung von Rückforderungsansprüchen des Mieters beginnt frühestens mit Zustellung des Herabsetzungsbescheides der Preisstelle für Mieten im Verfahren nach § 2 I. BMG.
    AG Schöneberg
    15.11.1984
  4. 18 C 519/84 - Modernisierungszuschlag; Verjährung - Rückforderungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Zahlung eines Modernisierungszuschlages; Preisbehörde - Entscheidung über den Modernisierungszuschlag; Modernisierungszuschlag - Bestandteil der Stichtagsmiete; Wertverbesserungszuschlag - Bestandteil der Stichtagsmiete; Herabsetzung des Wertverbesserungszuschlages
    Leitsatz: Die Entscheidung der Preisstelle über die Höhe des Modernisierungszuschlages hat nur feststellende Wirkung, so daß die Verjährung des Rückforderungsanspruches des Mieters bereits mit der Leistung beginnt.
    AG Schöneberg
    15.11.1984
  5. 12 C 113/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Betriebskosten - Abwälzung von neu entstandenen im Altbau; Betriebsmehrkosten - neu entstandene (Altbau); Betriebskostenerhöhungen - neu entstandene (Altbau); Sturmversicherung - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); Hauswartskosten - Betriebskosten (Altbau); Hausbeleuchtung - Betriebskosten (Altbau); Dauer- und Haftpflichtversicherung - Betriebskosten (Altbau); Be- und Entwässerungskosten - Betriebskosten (Altbau); Wohnwertzuschlag
    Leitsatz: Auch neueingeführte Betriebskosten dürfen gemäß § 4 XII. BMG umgelegt werden. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.11.1984
  6. 12 C 113/84 - Ofenreinigungsklausel; hier: Vertragsänderung durch ständige abweichende Übung; Formularklausel - töpfermäßige Reinigung der Öfen; Öfen - töpfermäßige Reinigung; töpfermäßige Reinigung - Vermieterpflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters - töpfermäßige Reinigung; Vertragsänderung, Konkludente
    Leitsatz: Auch wenn im Mietvertrag die Verpflichtung des Mieters zur Ofenreinigung enthalten ist, kann durch schlüssiges Verhalten in Form mehrjähriger gegenteiliger Übung diese Verpflichtung auf den Vermieter übergehen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.11.1984
  7. 64 S 216/84 - Modernisierung als angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; berechtigtes Interesse; Verwertung des Grundstücks, angemessene wirtschaftliche; Nachteile, erhebliche; Modernisierungsmaßnahme; Wegfall der Wohnung
    Leitsatz: Vom Vermieter vorgesehene Modernisierungsmaßnahmen stellen grundsätzlich eine "angemessene" wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB dar; will der Vermieter jedoch nach dieser Vorschrift kündigen, muß er schlüssig darlegen, daß er "erhebliche Nachteile" erleiden würde, wenn er die Modernisierungsmaßnahme nicht durchführen könnte.
    LG Berlin
    13.11.1984
  8. 8 U 6370/83 - Zweifamilienhaus (Begriff); Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Zweifamilienhaus; Ausstattung; Küchenausstattung
    Leitsatz: 1. Die Einstufung eines Gebäudes als Ein- bzw. Zweifamilienhaus im Sinne des § 5 11. BMG hängt von der Ausstattung des Hauses am 1. Januar 1981 ab. 2. Unter einem Zweifamilienhaus im Sinne des § 5 Nr. 2 11. BMG ist in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Ziffer 2 AMVOB ein Wohnungsgebäude zu verstehen, das nach seiner baulichen Gestaltung außer den für das Hauspersonal (Hauswart, Heizer, Gärtner u. dgl.) bestimmten Wohnräumen nicht mehr als zwei Wohnungen enthält.
    KG
    12.11.1984
  9. 61 S 19/84 - Verletzung der Obhutspflicht; Vertragsgemäßer Gebrauch; Obhutspflicht (Mieter); sachgerechtes Lüften; Feuchtigkeitsschäden; Schimmelpilzbefall; positive Vertragsverletzung; Schadensersatzpflicht; Abnahmeprotokoll; Vertrauensgrundsatz
    Leitsatz: Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er die ihm mietvertraglich obliegende Obhutspflicht dadurch verletzt hat, daß sich in seiner Wohnung Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbefall) gebildet haben, die durch ausreichendes Lüften hätten verhindert werden können.
    LG Berlin
    08.11.1984
  10. 61 T 59/84 - Ortsübliche Vergleichsmiete/Schiedsgutachten; Schiedsgutachten/Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Vergleichsmiete/Ermittlung durch Schiedsgutachten
    Leitsatz: Einigen sich Mieter und Vermieter, daß der ortsübliche angemessene Mietzins für eine nicht preisgebundene Wohnung durch ein Schiedsgutachten ermittelt werden soll, ist es nur dann für die Parteien verbindlich, wenn es nicht "offenbar unrichtig" ist. Den Parteien steht eine nach dem Einzelfall zu bemessende Frist zur Überprüfung des Gutachtens zu. Vor Ablauf dieser Frist ist eine etwaige Forderung des Vermieters auf Zahlung eines erhöhten Mietzinses noch nicht fällig.
    LG Berlin
    08.11.1984