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Urteil Modernisierung als angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks


Schlagworte

Modernisierung als angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; berechtigtes Interesse; Verwertung des Grundstücks, angemessene wirtschaftliche; Nachteile, erhebliche; Modernisierungsmaßnahme; Wegfall der Wohnung

Leitsatz

Vom Vermieter vorgesehene Modernisierungsmaßnahmen stellen grundsätzlich eine "angemessene" wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB dar; will der Vermieter jedoch nach dieser Vorschrift kündigen, muß er schlüssig darlegen, daß er "erhebliche Nachteile" erleiden würde, wenn er die Modernisierungsmaßnahme nicht durchführen könnte.

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