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Urteil Verletzung der Obhutspflicht
Schlagworte
Verletzung der Obhutspflicht; Vertragsgemäßer Gebrauch; Obhutspflicht (Mieter); sachgerechtes Lüften; Feuchtigkeitsschäden; Schimmelpilzbefall; positive Vertragsverletzung; Schadensersatzpflicht; Abnahmeprotokoll; Vertrauensgrundsatz
Leitsatz
Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er die ihm mietvertraglich obliegende Obhutspflicht dadurch verletzt hat, daß sich in seiner Wohnung Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbefall) gebildet haben, die durch ausreichendes Lüften hätten verhindert werden können.
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