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Urteil Zweifamilienhaus (Begriff)


Schlagworte

Zweifamilienhaus (Begriff); Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Zweifamilienhaus; Ausstattung; Küchenausstattung

Leitsatz

1. Die Einstufung eines Gebäudes als Ein- bzw. Zweifamilienhaus im Sinne des § 5 11. BMG hängt von der Ausstattung des Hauses am 1. Januar 1981 ab.

2. Unter einem Zweifamilienhaus im Sinne des § 5 Nr. 2 11. BMG ist in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Ziffer 2 AMVOB ein Wohnungsgebäude zu verstehen, das nach seiner baulichen Gestaltung außer den für das Hauspersonal (Hauswart, Heizer, Gärtner u. dgl.) bestimmten Wohnräumen nicht mehr als zwei Wohnungen enthält.

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