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  1. V ZR 97/15 - Kündigung einer Lastschriftabrede durch den WEG-Verwalter bei streitiger Aufrechnungslage, Aufrechnung gegen Beitragsforderungen der WEG
    Leitsatz: a) Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind (Fortführung des Urteils des Senats vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, GE 2012, 959 = NJW 2012, 2797 Rn. 15). b) Ein Hausverwalter kann eine mit einem Wohnungseigentümer vereinbarte Lastschriftabrede kündigen, wenn dieser an seiner Ansicht festhält, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der Wohnungseigentümergemeinschaft aufrechnen zu können, und daraus weitere Konflikte drohen.
    BGH
    29.01.2016
  2. V ZR 285/14 - Ablösung, Verwertung von Grundschulden, Pflicht der Bank, Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung
    Leitsatz: Zahlt der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegenden Summe, darf der Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld, die ihm in Höhe des restlichen Nennbetrags weiterhin zusteht, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber nicht bewilligen (Abgrenzung zu dem Urteil des Senats vom 4. Februar 2011 - V ZR 132/10, BGHZ 188, 186 Rn. 13).
    BGH
    29.01.2016
  3. 3 Ws (B) 29/16 - Ausübung des Hausrechts in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim, betreute gemeinschaftliche Wohnformen, Berliner Wohnungsteilhabegesetz, Zutrittsuntersagung durch Pflegedienst/Betreuer
    Leitsatz: 1. Alle Mitbewohner einer Wohngemeinschaft oder eines Wohnheims üben das Hausrecht gleichrangig aus, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall alleine darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet.2. Als Grenze der individuellen Ausübung des Hausrechts ist zu beachten, ob der Aufenthalt des Dritten den Mitbewohnern zumutbar ist. 3. Die Prüfung der Gemeinschaftsräume einer Seniorenwohngemeinschaft durch die Aufsichtsbehörde entspricht dem sozialgesetzlichen Leitbild und liegt regelmäßig im objektiven Interesse der Bewohner. Der Aufsichtsbehörde den Zutritt zu versagen, ist dann als willkürliche Beschränkung des Hausrechts der Mitbewohner treu- und rechtswidrig.
    KG
    01.02.2016
  4. 1 S 12786/15 - Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger Instandsetzung
    Leitsatz: Setzt die Gemeinschaft (bzw. der Verwalter für die Gemeinschaft) im irrigen Glauben, es handele sich um Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum gegen den Willen des Sondereigentümers instand, so kann sie hierfür grundsätzlich keinen Bereicherungsausgleich verlangen. Wegen der Besonderheiten des Wohnungseigentümerrechts kommt ein Bereicherungsausgleich hierfür nur in Betracht, wenn die Maßnahme wohnungseigentumsrechtlich vor allem mit Blick auf § 14 Nr. 1 WEG zwingend geboten war, um einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil der anderen Wohnungseigentümer zu verhindern (Anschluss an BGH-Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, GE 2016, 266 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer). (Leitsatz der Redaktion)
    LG München I
    01.02.2016
  5. 53 S 69/15 - Ersatzlose Fällung eines Baumes als bauliche Veränderung
    Leitsatz: 1. Die Fällung einer alten Roteiche, welche die Gartenanlage mitbestimmend prägt, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Bruchsicherheit noch für mehrere Jahre gewährleistet ist.2. Das Fällen eines Baumes ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung/Instandsetzung ansatzweise nur dann gerechtfertigt, wenn von dem Baum eine Gefahr ausgeht und weniger einschneidende Gefahrenabwehrmaßnahmen als die Fällung nicht gegeben sind. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    02.02.2016
  6. 14 C 181/15 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe: Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand, schlechter Instandhaltungszustand, Hauseingangstür nicht abschließbar, Küche: keine Spüle
    Leitsatz: 1. Gehört laut Mietvertrag eine Spüle zur Wohnungsausstattung, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Mietvertrages dafür, dass das wohnwertmindernde Merkmal „keine Spüle“ nicht verwirklicht ist.2. Eine etwaige „Vermüllung“ des Treppenhauses durch mieterseits abgestellte Gegenstände führt weder zum Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand“ noch zum Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals „schlechter Instandhaltungszustand (z. B. dauernde Durchfeuchtung des Mauerwerks - auch Keller -, große Putzschäden, erhebliche Schäden an der Dacheindeckung)“ - bei diesen Negativmerkmalen geht es nur um die Bausubstanz.3. Eine etwaige Nichtabschließbarkeit der Tür zum Aufgang des Hinterhauses würde nicht das wohnwertmindernde Merkmal „Hauseingangstür nicht abschließbar“ begründen. Mit „Hauseingangstür“ im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2015 ist nur die Zutrittsmöglichkeit von der Straße gemeint. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Köpenick
    02.02.2016
  7. VIII ZR 69/15 - Begründung der Mieterhöhung mit (Typen-) Sachverständigengutachten
    Leitsatz: Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Pflicht des Vermieters zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen (Bestätigung der Senatsurteile vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, GE 2008, 191 = NJW 2008, 573 Rn. 12; vom 19. Mai 2010 - VIII ZR 122/09, GE 2010, 1048 = NZM 2010, 576 Rn. 10). Etwaige kleinere Mängel des Gutachtens führen nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen.
    BGH
    03.02.2016
  8. XII ZB 307/15 + XII ZB 454/15 - Einrichtung einer Betreuung zum Zwecke der Grundstücksveräußerung, Hausverkauf zur Deckung der Pflegekosten
    Leitsatz: Zur Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung, wenn dem Vorsorgebevollmächtigten nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt ist.
    BGH
    03.02.2016
  9. 67 S 217/15 - Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Den Einbau einer zentral geregelten Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung braucht der Mieter nicht zu dulden, wenn die Decken um etwa 20 cm abgehängt werden müssen und das Gepräge der Wohnung als Altbauwohnung dadurch negativ verändert würde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.02.2016
  10. IX ZA 28/15 - Keine Gläubigerbenachteiligung bei Grundstückskauf aus Treuhandmitteln durch Schuldner und Übertragung ohne Zwischenauflassung, Geldgeschenk für Grundstückskauf für Enkel über insolvente Mutter
    Leitsatz: Überträgt der Schuldner ein von ihm durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauftes Grundstück ohne Zwischenauflassung kraft einer ihm von dem Veräußerer eingeräumten Auflassungsvollmacht auf einen Dritten, liegt eine Gläubigerbenachteiligung nicht vor.
    BGH
    04.02.2016