Urteil Kündigung einer Lastschriftabrede durch den WEG-Verwalter bei streitiger Aufrechnungslage, Aufrechnung gegen Beitragsforderungen der WEG
Schlagworte
Kündigung einer Lastschriftabrede durch den WEG-Verwalter bei streitiger Aufrechnungslage, Aufrechnung gegen Beitragsforderungen der WEG
Leitsätze
a) Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind (Fortführung des Urteils des Senats vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, GE 2012, 959 = NJW 2012, 2797 Rn. 15).
b) Ein Hausverwalter kann eine mit einem Wohnungseigentümer vereinbarte Lastschriftabrede kündigen, wenn dieser an seiner Ansicht festhält, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der Wohnungseigentümergemeinschaft aufrechnen zu können, und daraus weitere Konflikte drohen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?