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Urteil Ablösung, Verwertung von Grundschulden, Pflicht der Bank, Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung


Schlagworte

Ablösung, Verwertung von Grundschulden, Pflicht der Bank, Zwangsversteigerung, Teilungsversteigerung

Leitsatz

Zahlt der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegenden Summe, darf der Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld, die ihm in Höhe des restlichen Nennbetrags weiterhin zusteht, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber nicht bewilligen (Abgrenzung zu dem Urteil des Senats vom 4. Februar 2011 - V ZR 132/10, BGHZ 188, 186 Rn. 13).

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