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  1. 13 C 327/15 - Zugangsnachweis von Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung, notwendige Spezifizierung der sonstigen Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Den Zugangsnachweis von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist hat der Mieter zu führen; ein Fax-Sendeprotokoll begründet insoweit keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang beim Vermieter.2. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten umlegen, muss er die Art der sonstigen Kosten spezifiziert bezeichnen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schwerin
    25.11.2016
  2. 770 C 48/15 - Schadensersatz für eigenmächtige Veränderung von Gemeinschaftsflächen
    Leitsatz: Auch wenn die Bepflanzung von Gemeinschaftsflächen den Wohnungseigentümern zunächst widerruflich freigestellt wird, sind diese nicht berechtigt, die im Auftrag der Verwaltung gemäß späterer Beschlussfassung zusätzlich verlegten Natursteinplatten eigenmächtig zu entfernen; sie haften für die durch die Wiederverlegung entstandenen Kosten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    17.02.2016
  3. 109 C 421/15 - Rückforderung vorbehaltlos gezahlter Miete, Minderung
    Leitsatz: Die Ankündigung einer Minderung enthält keinen Vorbehalt in Bezug auf die künftig gleichwohl in voller Höhe geleisteten Zahlungen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    27.01.2016
  4. 771 C 64/15 - Unwirksamkeit einer einschränkenden Vertreterklausel in der Teilungserklärung, Rechtsanwalt in der Eigentümerversammlung
    Leitsatz: Haben die übrigen Wohnungseigentümer bei einschränkender Vertreterklausel in der Teilungserklärung in der Versammlung einen Rechtsanwalt eingeschaltet, ist es ihnen verwehrt, der Gegenseite die Anwesenheit eines Rechtsanwalts zu verbieten; davon betroffene Eigentümerbeschlüsse sind für ungültig zu klären. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    17.03.2016
  5. 103 C 196/16 - Einbau eines Induktionsherdes als Modernisierung, Kostenersatz für neue Töpfe
    Leitsatz: Der Austausch eines Herdes mit Induktionskochfeld statt eines Gasherds ist eine Modernisierung. Für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen hat der Mieter einen Aufwendungsersatzanspruch von 500 €. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    02.11.2016
  6. 7 C 38/16 - Mieterhöhungsverlangen, Spanneneinordnung nach Mietspiegel 2015, Doppelfensterverglasung, villenartige Mehrfamilienhäuser im Wohnumfeld, Verkehrsbelastung
    Leitsatz: 1. Bei Holzkastendoppelfenstern handelt es sich nicht um eine „Einfachverglasung“ im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015.2. Weder ein mieterseits behauptetes Grundrauschen von einer Autobahn noch mieterseits behauptete Geräusche von einer Bahnstrecke bei geöffnetem Fenster erfüllen das wohnwertmindernde Merkmal „Lage der Wohnung an einer Straße oder Schienenstrecke mit hoher Verkehrsbelastung“.3. Eine Straße in Berlin-Nikolassee liegt zwar nicht in einer „bevorzugten Citylage“ im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015, aber in einer Umgebung, die von „villenartigen Mehrfamilienhäusern“ geprägt ist, was ein Positivmerkmal darstellt. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Schöneberg
    15.06.2016
  7. 18 C 108/15 - Keine Kostenmieterhöhung mit veralteter Wirtschaftlichkeitsberechnung, Mitteilung der Erträge, unzureichende Gartenpflege keine erhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit, Schriftformwahrung bei Betriebskostenabrechnungen in preisgebundenen Neubauten
    Leitsatz: 1. Der einer Kostenmieterhöhung (mindestens) beizufügende Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung muss nicht nur die laufenden Aufwendungen enthalten, sondern auch die nachhaltig erzielbaren Erträge der Wirtschaftseinheit; dazu gehören auch fiktive Mieteinnahmen für leerstehende Wohnungen.2. Der einer Kostenmieterhöhung (mindestens) beizufügende Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung muss aktuell sein; eine über drei Jahre alte Berechnung genügt nicht.3. Außerhalb der Wohnung liegende Mängel berechtigen grundsätzlich nur ausnahmsweise zu einer Minderung.4. Eine unzureichende Gartenpflege beeinträchtigt die Tauglichkeit der Mietsache nur unerheblich.5. Mieterhöhungserklärungen und Betriebskostenabrechnungen in preisgebundenen Neubauwohnungen, die der Vermieter mit einer Computer-Software erstellt, die mit einer Kombination von Mieterdaten und Textbausteinen arbeitet, gelten als mit einer automatischen Einrichtung gefertigt und müssen deshalb nicht eigenhändig unterschrieben werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.02.2016
  8. 11 C 141/16 - Einwendungsausschluss gegen Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Belegeinsicht und mangelnder Konkretisierung
    Leitsatz: 1. Stellt der Mieter bei der Belegeinsicht fest, dass sich die Kostenabgrenzung nicht aus den Rechnungen ergibt, hat er im Prozess konkret vorzutragen, in welcher Höhe Kosten nicht umlagefähig sein sollen, sonst ist er mit Einwendungen ausgeschlossen.2. Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst, die für öffentlich genutzte Grundstücksteile anfallen, sind auch dann nicht umlagefähig, wenn die öffentliche Nutzung Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung war. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    16.11.2016
  9. 12 C 149/15 - Kein Anspruch auf Mangelbeseitigung bei Einräumung nur der Mitbenutzung, Rauschen, Knistern und Knacken in älteren Wechselsprechanlagen kein Mangel
    Leitsatz: 1. Darf ein Keller laut Mietvertrag nur „mitbenutzt werden“, steht dem Mieter weder ein Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Instandsetzung noch ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem bestimmten Kellerraum zu.2. Bei einer älteren Wechselsprechanlage stellt etwaiges Rauschen, Knistern bzw. Knacken bei der Tonübertragung keinen Mangel dar. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Spandau
    29.03.2016
  10. 6 C 227/15 - Ausfüllung des Merkmals „bevorzugte Citylage“ in der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln
    Leitsatz: 1. Die Kreuzberger Dieffenbachstraße ist trotz ihrer Citynähe keine bevorzugte Citylage im Sinne der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln.2. Berlin-Kreuzberg hat ungeachtet seines bei Bewohnern und Touristen beliebten Kiezcharakters nichts mit einer bevorzugten Citylage zu tun. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.02.2016