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  1. XI ZR 103/15 - Schadensberechnung bei notleidenden Krediten nicht kumulierbar mit Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehenskündigung durch Darlehensgeber wg. Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers
    Leitsatz: § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.
    BGH
    19.01.2016
  2. VIII ZR 93/15 - Angabe der Gesamtkosten bei Vorwegabzug nicht erforderlich
    Leitsatz: 1. Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es hinsichtlich der Angabe der „Gesamtkosten“, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe und Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf es nicht (Aufgabe der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10; und vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 14 ff. m.w.N.).
    BGH
    20.01.2016
  3. VIII ZR 152/15 - Unklarheitenregel für Auslegung von AGB, vertragliche Abrechnungsfrist für Heizkosten, Ausschlussfrist für Nachforderungen bei verspäteter Abrechnung von Betriebskosten
    Leitsatz: a) Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kommt nur zur Anwendung, sofern nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rn. 14 m.w.N.; vom 9. Mai 2012 - VIII ZR 327/11, GE 2012, 889 = NJW 2012, 2270 Rn. 28 m.w.N.; vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13, GE 2015, 116 = WuM 2015, 80 Rn. 16). Hierbei bleiben Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, aaO. m.w.N.; vom 9. Mai 2012 - VIII ZR 327/11, aaO.; vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11, BGHZ 194, 121 Rn. 16). b) Einer unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 MHG von einem Vermieter in einem Wohnraummietvertrag gestellten Formularklausel, die bestimmt: „Spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres ist über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen. […]“, ist keine Ausschlusswirkung dahin beizumessen, dass der Vermieter mit Ablauf dieser Frist gehindert ist, Heizkostennachforderungen geltend zu machen.
    BGH
    20.01.2016
  4. VIII ZR 311/14 - Gewerbliche Weitervermietung zu Wohnzwecken nur bei Gewinnerzielungsabsicht, Zwischenvermietung
    Leitsatz: 1. Eine gewerbliche Weitervermietung im Sinne des § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Zwischenmieter - nach dem Zweck des mit dem Eigentümer abgeschlossenen Vertrages - die Weitervermietung zu Wohnzwecken mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausüben soll (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 278/95, BGHZ 133, 142, 148). 2. Hieran fehlt es, wenn der Eigentümer mit einer Mieter-Selbsthilfegenossenschaft einen Mietvertrag abschließt, der die Weitervermietung des Wohnraums an deren Mitglieder zu einer besonders günstigen Miete vorsieht. Bei einem derartigen Handeln des Zwischenmieters im Interesse der Endmieter kommt eine analoge Anwendung der Vorschrift schon deshalb nicht in Betracht, weil es an einer der gewerblichen Weitervermietung vergleichbaren Interessenlage der Beteiligten fehlt.
    BGH
    20.01.2016
  5. VIII ZR 329/14 - Heizkostenverteilung mit unterschiedlichen Erfassungsgeräten ohne Vorerfassung (hier: Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler), Kürzungsrecht
    Leitsatz: Hat der Vermieter den Verbrauch unter Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV ermittelt, ist in der Regel gleichwohl der ermittelte Verbrauch der Abrechnung zugrunde zu legen und nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen. In diesem Fall ist eine Kürzung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV vorzunehmen. Der Kürzungsbetrag ist dabei von dem für den Nutzer in der Abrechnung ausgewiesenen Anteil der Gesamtkosten zu errechnen.
    BGH
    20.01.2016
  6. VIII ZR 26/15 - Verwendereigenschaft bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stellen von Vertragsbedingungen, Aushandeln, Individualvertrag
    Leitsatz: 1. Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259). Danach entfällt ein Stellen von Vertragsbedingungen nicht bereits dann, wenn die vorformulierten Vertragsbedingungen dem anderen Vertragsteil mit der Bitte übersandt werden, Anmerkungen oder Änderungswünsche mitzuteilen. 2. Eine Vertragsstrafenvereinbarung in einem Formularvertrag über die Lieferung von Arzneimitteln, die für Vertragsverletzungen von erheblich unterschiedlichem Gewicht ein und denselben Betrag vorsieht, ist nur wirksam, wenn dieser auch angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes noch angemessen ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - VIII ZR 349/96 -, NJW 1997, 3233).
    BGH
    20.01.2016
  7. V ZR 108/15 - Nachhaftung von GbR-Gesellschaftern
    Leitsatz: Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen.
    BGH
    21.01.2016
  8. 67 O 60/15 - Mietkostenzuschuss für Vorstandsvorsitzenden, Missbrauch der Vertretungsmacht bei Vergütungsvereinbarung
    Leitsatz: 1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht an eine zwischen ihrem Vorstandsvorsitzenden und ihrem zuständigen Vertretungsorgan getroffene Vereinbarung über einen nachträglichen „Mietkostenzuschuss" zugunsten des Vorstandsvorsitzenden gebunden, wenn das Vertretungsorgan seine Vertretungsmacht beim Abschluss der Vereinbarung offensichtlich missbraucht hat.2. Eine entsprechende Vereinbarung ist auch wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.3. Einem Rückzahlungsanspruch der Körperschaft des öffentlichen Rechts aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stehen die Kondiktionssperren der §§ 814 Abs. 1 Alt. 1, 817 Satz 2 BGB insoweit nicht entgegen, da ihr weder das Verhalten noch die Kenntnis ihres evident rechtsmissbräuchlich handelnden Vertretungsorgans gemäß § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind.4. Der ohne Rechtsgrund bereicherte Vorstandsvorsitzende kann sich wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht darauf berufen, dass die Verjährungsfrist für einen Kondiktionsanspruch der Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Vertretungsorgans in Gang gesetzt wurde. 5. Auch auf den Ablauf vertraglicher Ausschlussfristen kann sich der Vorstandsvorsitzende gegenüber Kondiktionsansprüchen der Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 242 BGB zumindest dann nicht berufen, wenn er seinen rechtsgrundlosen Leistungsempfang nicht rechtzeitig vor Fristablauf offengelegt hat.
    LG Berlin
    21.01.2016
  9. 1 W 6/16 - Anspruch auf vollständige Grundbuchauszüge
    Leitsatz: Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    21.01.2016
  10. 8 U 164/15 - Keine Schriftform bei unterschiedlichen Angaben zur Mietdauer
    Leitsatz: Enthält der Geschäftsraummietvertrag unterschiedliche Angaben zur Dauer des Mietverhältnisses, kann die für einen langfristigen Mietvertrag notwendige Schriftform nicht eingehalten sein. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    21.01.2016