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I ZR 235/15 - Falschberatung durch Makler, Schadensersatzpflicht des Maklers, behauptete Objekteigenschaften ohne sichere Kenntnis, Pflichtverletzung gegenüber dem AuftraggeberLeitsatz: Der Makler verletzt u. a. seine Pflichten, wenn er Eigenschaften des Objekts behauptet oder sonstige - eigene oder sich zu eigen gemachte - Informationen über dieses erteilt, ohne sich die dafür erforderlichen Grundlagen verschafft zu haben. Diese Pflichten treffen den Makler nicht nur gegenüber dem Kaufinteressenten, sondern auch gegenüber dem Verkäufer, wenn er für beide Vertragsteile tätig ist. Übermittelt der Makler unter Verstoß gegen seine Prüfungspflichten einem Kaufinteressenten unrichtige, für die Vermarktung nachteilige Informationen, liegt deshalb darin eine Verletzung des mit dem Verkäufer bestehenden Maklervertrags. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.11.2016
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2 Ws (Reha) 13/11 - Einweisung in Kinder- und Jugendheim in der DDR, vorläufige EinweisungsverfügungLeitsatz: 1. Dass ein Betroffener ohne die erforderliche (vorläufige) Verfügung im Heim (hier: Durchgangsheim) festgehalten wurde, lässt auf sachfremde Gründe i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG schließen.2. Wurde durch Verfügung des Jugendhilfeausschusses die Entlassung eines Betroffenen aus dem Heim angeordnet und verblieb der Betroffene dennoch im Heim, lässt dies auf sachfremde Gründe schließen.3. Lagen die Voraussetzungen einer vorläufigen Verfügung nach § 22 Abs. 1 Jugendhilfeverordnung nicht vor, weil kein sofortiges Handeln im Interesse des Betroffenen erforderlich war, ist die Verfügung rechtswidrig und als rechtsstaatswidrig aufzuheben. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg10.11.2016
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XII ZB 275/15 - Berufungsfristbeginn bei UrteilsberichtigungLeitsatz: Zum Lauf der Berufungsfrist im Fall der Urteilsberichtigung.BGH09.11.2016
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VIII ZR 73/16 - Berücksichtigung schwerwiegender persönlicher Härtegründe (hier: hohes Alter und Verschlechterung des Gesundheitszustands) bei außerordentlicher fristloser KündigungLeitsatz: a) § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles; hierzu gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters (Bestätigung des Senatsurteils vom 8. Dezember 2004 - VIII ZR 218/03, NZM 2005, 300 unter II 3; hier: Besorgnis einer ernsthaften Verschlechterung des Gesundheitszustands einer 97-jährigen, bettlägerigen Mieterin infolge eines erzwungenen Wechsels der bisherigen häuslichen Umgebung und Pflegesituation). b) Bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Lebensgefahr sind die Gerichte im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gehalten, ihre Entscheidung auch verfassungsrechtlich auf eine tragfähige Grundlage zu stellen und diesen Gefahren bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hinreichend Rechnung zu tragen. Das kann bei der Gesamtabwägung nach § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Folge haben - was vom Gericht im Einzelfall zu prüfen ist -, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung wegen besonders schwerwiegender persönlicher Härtegründe auf Seiten des Mieters trotz seiner erheblichen Pflichtverletzung nicht vorliegt (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Dezember 2004 - VIII ZR 218/03, NZM 2005, 300 unter II 4).BGH09.11.2016
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VIII ZR 246/15 - Keine „Wiedergeltendmachung“ des anfänglichen Arbeitspreises nach Preissenkungen durch Energieversorger, ergänzende Auslegung des GrundversorgungsvertragesLeitsatz: Senkt der Gasgrundversorger den zu Vertragsbeginn vereinbarten Arbeitspreis, ist er in ergänzender Auslegung des Grundversorgungsvertrags zu einer nachfolgenden Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Preiserhöhung auf die Steigerung der ihm zur Last fallenden Bezugskosten zurückzuführen ist, wobei Kostensenkungen in anderen Bereichen zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 71, 80, 84, und VIII ZR 13/12, juris Rn. 73, 82, 86; vom 9. Dezember 2015 - VIII ZR 208/12, EnWZ 2016, 166 Rn. 22 f.; vom 6. April 2016 - VIII ZR 71/10, ZIP 2016, 1025 Rn. 15).BGH09.11.2016
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1 W 493/16 - Balkone durch Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum bestimmtLeitsatz: 1. Balkone können in der Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum bestimmt werden. Ein Balkonraum, der nur durch eine Wohnung zugänglich ist, ist nicht zwingend Sondereigentum (Abgrenzung von OLG München, FGPrax 2011, 281). 2. § 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 S. 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15 [GE 2016, 122]; wie Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 W 303/16).KG08.11.2016
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XI ZR 552/15 - Unwirksame Darlehensgebührenklausel in BausparvertragLeitsatz: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel „§ 10 Darlehensgebühr – Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.BGH08.11.2016
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31 S 12371716 - Kein Baum auf Balkon des MietersLeitsatz: Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist grundsätzlich nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt (§ 535 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dem Anspruch des Vermieters auf deren Beseitigung (§§ 541, 1004 BGB) steht insbesondere auch Art. 20a GG nicht entgegen.LG München I08.11.2016
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15 O 152/16 - Reservierungsvereinbarung, erfolgsunabhängiges Maklerhonorar, ReservierungsgebührLeitsatz: Die Pflicht zur Zahlung eines von dem Zustandekommen eines Kaufvertrages unabhängigen Reservierungsentgelts stellt sich als unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, wenn nicht gewährleistet ist, dass sich aus der entgeltpflichtigen Reservierungsvereinbarung für den Kunden nennenswerte Vorteile ergeben. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin08.11.2016
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13 U 111/16 - Fortdauernde Zwangsverwaltung hindert Sonderkündigungsrecht des Erstehers nichtLeitsatz: 1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist. 2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.OLG Frankfurt/Main04.11.2016