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Urteil Falschberatung durch Makler, Schadensersatzpflicht des Maklers, behauptete Objekteigenschaften ohne sichere Kenntnis, Pflichtverletzung gegenüber dem Auftraggeber


Schlagworte

Falschberatung durch Makler, Schadensersatzpflicht des Maklers, behauptete Objekteigenschaften ohne sichere Kenntnis, Pflichtverletzung gegenüber dem Auftraggeber

Leitsatz

Der Makler verletzt u. a. seine Pflichten, wenn er Eigenschaften des Objekts behauptet oder sonstige - eigene oder sich zu eigen gemachte - Informationen über dieses erteilt, ohne sich die dafür erforderlichen Grundlagen verschafft zu haben. Diese Pflichten treffen den Makler nicht nur gegenüber dem Kaufinteressenten, sondern auch gegenüber dem Verkäufer, wenn er für beide Vertragsteile tätig ist. Übermittelt der Makler unter Verstoß gegen seine Prüfungspflichten einem Kaufinteressenten unrichtige, für die Vermarktung nachteilige Informationen, liegt deshalb darin eine Verletzung des mit dem Verkäufer bestehenden Maklervertrags.

(Leitsatz der Redaktion)

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